Freitag 29. März 2024
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Wer einen Kredit hat und von seiner Bank einen Vorschlag zur Änderung seiner Kreditkonditionen erhält, sollte diesen genau prüfen. Konsumenten/-innen haben sich mit neuen Fixzinsangeboten an die AK-Konsumentenschützer gewandt. Die neuen Angebote waren mit einem höheren Zinssatz ausgestattet und damit teurer!

AK-Konsumentenberaterin Waltraud Bouzek
AK-Konsumentenberaterin Waltraud Bouzek

Mit den Gerichtsentscheidungen, wonach die Banken die negativen Zinsparameter an ihre Kunden weiterverrechnen müssen, haben sich die Gewinnspannen bei den Banken reduziert. Einige Banken versuchen nun mit neuen Vereinbarungen diesen Nachteil auf die Kreditnehmer/-innen abzuwälzen.

So wurde beispielsweise einer Konsumentin von ihrer Hausbank für ihren Kredit mit variabler Verzinsung in Höhe von derzeit 1,875 Prozent pro Jahr eine neue Vereinbarung mit einem Fixzinssatz in Höhe von jährlich 2,25 Prozent für zwei Jahre angeboten. Durch diese Konditionenänderung erhöhen sich die Gesamtkosten für die Betroffene erheblich.

Die dadurch gewonnene Sicherheit ist aufgrund der kurzen Fixzinsphase gering. Und nach Ablauf dieser Fixzinsphase werden wieder variable Zinsen verrechnet, mit einem entsprechend höheren Aufschlag auf den Indikator als beim ursprünglichen Vertrag. Also auch später hätte die Kreditnehmerin bis zum Laufzeitende schlechtere Konditionen als ursprünglich vereinbart.

Derzeit ist der Verbleib im variablen Zinssatz sinnvoll. Bei noch längerer Restlaufzeit kann der Umstieg auf einen Fixzinssatz sinnvoll sein. Ein fixer Zinssatz schließt nämlich das Risiko aus, dass die monatlichen Raten steigen und dadurch auch die Gesamtkosten höher sind als erwartet. Wer in Zukunft absolute Planungssicherheit haben will, kann in eine Fixzinsvereinbarung wechseln. 

Weiter Informationen zum Kredit finden Sie auf ooe.konsumentenschutz.at.

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