Die Eigenheimförderungen 2018 im Überblick
OÖ. Eines der wesentlichsten Themen, wenn es um den Hausbau oder um den Kauf einer Eigentumswohnung geht, ist die Finanzierung. Das Land Oberösterreich bietet verschiedenste Fördervarianten zur Unterstützung an.
Häuslbauen liegt wieder im Trend. Das zeigen auch aktuelle Statistiken, die eine achtprozentige Steigerung bei der Errichtung von geförderten Eigenheimen verzeichnen. Hoch sei auch die Nachfrage nach „Jungem Wohnen“. Grund für den Anstieg beim Hausbau sei laut der Wohnbau-Abteilung des Landes Oberösterreich die günstige Zinssituation, die momentan herrscht. Von Seiten des Landes wurden im Jahr 2017 115,9 Millionen Euro für Wohnbauförderungsdarlehen aufgewendet.Insgesamt 1.448 Neubau-Eigenheime wurden im vergangenen Jahr mit einem Darlehensvolumen von 89,4 Millionen Euro gefördert.
Fixzins-Darlehen
Seit 2017 haben Oberösterreicher die Möglichkeit, die Fixzins-Fördervariante des Landes OÖ – gemeinsam mit der Hypo Oberösterreich – in Anspruch zu nehmen. Das Besondere an dieser Fördervariante ist, dass der Häuslbauer über die gesamte Laufzeit von 20 Jahren nur ein Prozent der Verzinsung zurückzahlen muss – da den Rest der zwei Prozent das Land OÖ zahlt. Erst vor kurzem wurde diese Variante verlängert und läuft noch bis zum 31. Dezember 2019. „Aktuell entscheiden sich rund zwei Drittel aller Förderungswerber für diese Möglichkeit“, so Andreas Mitterlehner, Generaldirektor der Hypo OÖ. „Die Fixzinsvariante ist in Österreich einzigartig“, erklärt auch Landeshauptmann-Stv. Manfred Haimbuchner.
Einmaliger Zuschuss
Eine weitere Möglichkeit für die Finanzierung ist die Direktzuschuss-Variante. Auch diese wurde bereits bis zum 31. Dezember 2019 verlängert. Hier erhält der Förderwerber über einen Zeitraum von 30 Jahren ein Sechstel der gesamten Darlehenssumme vom Land OÖ.
Variable Verzinsung
Bei der variablen Förderung mit einer Laufzeit von 30 Jahren gestalten sich die Raten in der ersten Hälfte der Darlehenslaufzeit höher, dadurch wird jedoch der ursprüngliche Darlehensbetrag früher abbezahlt. Somit kommt es zu einer niedrigeren Zinsbelastung sowie Gesamtrückzahlung. Im Vergleich zur bisherigen Variante entfällt dadurch der steile Anstieg der Raten gegen Ende der Laufzeit. Das wiederum schafft eine verbesserte Planbarkeit und erhöht die Unabhängigkeit von Schwankungen am Kapitalmarkt. Die Höhe des Zuschusses beträgt ein Sechstel des Darlehensbetrages aufgeteilt auf die Laufzeit. Die Tilgung beträgt im ersten Jahr 2,1 Prozent des ursprünglichen Darlehensbetrages, in Folge wird pro Jahr dieser Anteil um 1,86 Prozent erhöht. Die Höhe des Zuschusses beträgt während der ersten 15 Jahre 5 Prozent per anno und für die restliche Laufzeit 1,67 Prozent des gesamten Förderbetrages.
Energiesparende Bauweise
Förderbar sind jene Personen, die Eigentümer der zu verbauenden Liegenschaft sind. Zudem muss das geförderte Eigenheim mit Hauptwohnsitz bezogen werden. Auch für das brutto Jahreseinkommen des Förderwerbers gibt es Obergrenzen. Die energietechnischen Vorgaben wurden mit der neuen EH-VO2018 reduziert. „Die Bestimmungen der neuen Eigenheimverordnung schaffen die Möglichkeit, auch ohne erdölbasierte Dämmstoffe, also mit nachhaltiger Bauweise, in den Genuss der Wohnbauförderung zu kommen“, so Haimbuchner.
Mehr Infos unter www.land-oberoesterreich.gv.at/34819.htm
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