Freitag 11. April 2025
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Wer im Urlaub oder während einer Geschäftsreise innerhalb der EU nicht auf Streamingdienste wie Netflix oder Spotify verzichten möchte, dem bringt eine neue EU-Verordnung klare Vorteile!

AK-Konsumentenberater Mag. Lukas Engelputzeder
AK-Konsumentenberater Mag. Lukas Engelputzeder

Seit 1. April können Konsumenten/-innen aufgrund der sogenannten Portabilitätsverordnung ihre abonnierten Streamingdienste EU-weit im selben Umfang wie im Wohnsitzland nutzen. Dabei dürfen von den Anbietern hinsichtlich der Kosten und des Leistungsumfangs keine Verschlechterungen vorgesehen werden.

Geoblocking - die regionale Sperrung von bestimmten digitalen Inhalten - wird durch die neue EU-Verordnung zwar nicht vollkommen abgeschafft. So haben Nutzer von Netflix in Österreich weiterhin nicht auf dieselben Inhalte Zugriff wie z.B. Nutzer in Spanien. Beide können jedoch künftig das in ihrem Heimatland verfügbare Programm auch im Urlaub oder auf Geschäftsreisen europaweit abrufen.

Ausgenommen von der Verordnung sind lediglich kostenlose Streamingdienste wie z.B. die Online-Mediatheken von öffentlich-rechtlichen Fernsehsendern – diese können selbst entscheiden ob Sie ihren Nutzern die grenzüberschreitende Verwendung ihrer Dienste ebenfalls anbieten.

Der Zugriff auf die abonnierten Musik- und Video-Streamingdienste ist jedoch zeitlich nicht uneingeschränkt möglich, sondern nur während einem „vorübergehenden Aufenthalt“ in einem anderen EU-Staat. Welcher Zeitraum damit genau gemeint ist, lässt die Verordnung offen. Normale Urlauber und Geschäftsreisende haben jedenfalls keine Einschränkungen zu befürchten. Der Videostreaming-Anbieter SKY legt den Zeitraum z.B. mit einem 37 Tage durchgehenden Aufenthalt im europäischen Ausland fest.

Um zu verhindern, dass Nutzer einen Streamingdienst dauerhaft in ein einem anderen Staat abonnieren, in dem dieser günstiger angeboten wird, haben die Anbieter künftig auch das Recht den eigentlichen Wohnsitz der Nutzer zu überprüfen. Dies kann etwa durch Überprüfung der IP-Adresse, eines Ausweises oder der Bankverbindung geschehen.

Weitere Informationen finden Sie unter ooe.konsumentenschutz.at.

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