Tips bringt jede Woche neue Produkte unter den Hammer. Der Ausrufpreis beginnt bei 50 Prozent des Listenpreises. Der Höchstbieter erhält den Zuschlag und kann das Produkt nach erfolgter Zahlung beim Händler abholen.
1 - Registrieren
Um ein Gebot abzugeben, ist eine Registrierung notwendig. Für diese Anmeldung werden folgende Daten benötigt: Vorname, Nachname, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.Achtung: Personen unter 18 Jahren ist es nicht erlaubt mitzubieten.
2 - Mitbieten
Sind Sie registriert, steht einem Mitbieten nichts mehr im Wege. Nun können Sie ihr Gebot abgeben. Das Versteigerungsende ist beim jeweiligen Produkt ersichtlich (Sonntag 20 Uhr). Ist die Versteigerung zu Ende, werden Sie per E-Mail informiert, ob und zu welchem Preis Sie den Zuschlag für den Artikel erhalten haben.
Hilfe für Bieter
Wenn Sie Fragen zur Versteigerung haben, die auf der Website nicht angeführt wurden, können Sie uns gerne kontaktieren. E-Mail: versteigerung@tips.at
Kontakt für interessierte Firmen
Ihr Unternehmen will bei der nächsten Versteigerung mitmachen oder Sie haben Fragen zum Ablauf? Dann einfach eine E-Mail an versteigerung@tips.at schicken.
Teilnahmeregeln – AGB
1. Der Bieter verpflichtet sich mit Abgabe seines Gebots das Produkt zu den vereinbarten Konditionen zu erwerben.
Wird während der Laufzeit der Online-Auktion ein höheres Gebot abgegeben erlischt das zuvor abgegebene Gebot. Das Ersteigern eines Produkts ist möglich, sobald es online gestellt wurde. Das Versteigerungsende ist beim jeweiligen Produkt ersichtlich. Es gilt die Uhrzeit der Homepage www.tips.at/versteigerung.
2. Das Gebot kann nur online abgegeben werden. Ist die Laufzeit der Online-Versteigerung zu Ende kommt zwischen dem Unternehmen (Händler) und dem Höchstbieter ein Vertrag über den Erwerb des eingebrachten Produktes zustande.
3. Kommt es zwischen Bietern untereinander oder zwischen Bietern und Tips in Bezug auf die Gültigkeit eines Gebotes zum Streit hat Tips das Recht, zu entscheiden, welcher Bieter das Produkt erhält. Alle Entscheidungen von Tips sind endgültig und verbindlich.
4. Tips ermöglicht mit dieser Versteigerung die Bewerbung und das Anbieten der von Ihnen dazu eingebrachten Produkte. Tips ist nicht Verkäufer der von den Unternehmen (Händlern) für die Versteigerung eingebrachten Produkte. Die Rechtsgeschäfte über den Erwerb der von den Unternehmen in die Versteigerung eingebrachten Produkte kommen ausschließlich zwischen den Unternehmen und den Meistbietenden zustande. Tips als Veranstalter der Versteigerung ist nur insoweit in die Abwicklung involviert, als sie den vom Höchstbieter zu zahlenden Kaufpreis auf Rechnung der Unternehmen (Händler) einkassieren und dafür die Zertifikate an den Höchstbietern für den Bezug der ersteigerten Produkte versenden. Tips verlangt von den Unternehmen (Händlern) für ihre Einbringung von Versteigerungen keine Eintragungs- oder anderen Gebühren; genauso wenig werden von den Bietern irgendwelche Beiträge oder Teilnahmegebühren erhoben.
5. Bei den von den Unternehmen im Rahmen der Versteigerung gemachten Angeboten von Produkten gelten jeweils die Angaben der Unternehmen auf der Auktions-Website. Dies unter Berücksichtigung der von den Unternehmen darin angegebenen Allgemeinen Geschäfts- oder Lieferbedingungen. Tips ist weder Anbieter dieser Produkte noch deren Verkäufer im Fall eines erteilten Zuschlags.
6. Der Bieter wird darauf hingewiesen, dass das Internet Risiken birgt, die in der Natur des Mediums liegen. Wenn Gebote von Bietern verloren gehen oder durch einen Fehler in der Computerübertragung unvollständig übertragen werden, haftet Tips nur bei Vorliegen eines grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Handelns (Personenschäden ausgeschlossen). Dies gilt auch im Fall irgendwelcher technischen Fehlfunktionen des Netzes, der Server oder der Software. Da die Identifizierung von Personen im Internet schwierig ist, kann die Zeitung nicht zusichern, dass jede natürliche oder juristische Person diejenige Person ist, für die sie sich ausgibt. Es liegt an den mitwirkenden Parteien (Bieter und Unternehmen), sich selbst von der Identität des Vertragspartners zu überzeugen.
7. Alle Produkte die zur Versteigerung angeboten werden sind fabrikneu, es sei denn, sie sind anders ausgewiesen. Die Unternehmen (Händler), die Ihre Produkte zur Versteigerung zur Verfügung stellen sind für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Zulässigkeit ihrer Angebote und deren Darstellungen verantwortlich. Wird das Produkt von einem Höchstbieter erworben hat das Unternehmen (Händler) für die Erfüllung von Leistungs-, Gewährleistungs- oder Garantiepflichten und die Produkthaftungspflicht zu sorgen.
8. Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die volljährig und geschäftsfähig sind.
9. Ist die Versteigerung eines Produktes abgeschlossen, wird der Höchstbieter von Tips innerhalb von drei Tagen kontaktiert und erhält eine elektronische Rechnung. Sofern der Mindestpreis erreicht/überboten wurde behält sich Tips bei hochpreisigen Produkten vor, den jeweiligen Höchstbieter bereits während der noch laufenden Auktion zu kontaktieren, um von diesem allfällige Sicherheiten einzuholen, Abweichungen hinsichtlich der Zahlungs- bzw. Abwicklungsmodalitäten zu besprechen oder ähnliches. Kommt der jeweilige Höchstbieter den damit einher gehenden Erfordernissen nicht unverzüglich nach, so behält sich Tips das Recht vor, den jeweiligen Höchstbieter zu disqualifizieren und von der weiteren Teilnahme an der Auktion auszuschließen.
Der Höchstbieter ist verpflichtet innerhalb von sieben Tagen nach Benachrichtigung durch Tips die Zahlung zu leisten. Wird der Betrag innerhalb dieses Zeitrahmens nicht eingezahlt, hat Tips das Recht vom Vertrag zurückzutreten. Nachdem der Höchstbieter das Entgelt an Tips geleistet hat, erhält er von Tips ein Bestätigungszertifikat. Mit diesem Zertifikat und mit dem Vorweisen eines Lichtbildausweises kann sich der Höchstbieter das ersteigerte Produkt beim Händler zu den Öffnungszeiten abholen. Hinweis: Der Höchstbieter kann nach Ansicht des Produktes beim Händler vom Vertrag zurücktreten.
Der Höchstbieter ist darüber informiert, dass seine Daten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer) für die ordnungsgemäße Abwicklung des Geschäfts bei erteiltem Zuschlag von Tips an den Händler weitergegeben werden dürfen. Es ist Sache des Händlers und des Höchstbieters, sich um allfällige Lizenzen, Anmeldungen (auch Gebühren) zur ordnungsgemäßen Verwendung des erworbenen Produktes zu kümmern.
10. Diese Teilnahmebedingungen regeln die vertraglichen Verhältnisse zwischen Tips und den Bietern. Sie enthalten auch Regelungen über das im Fall eines Zuschlags zwischen dem Bieter und dem Unternehmen zustande kommende Rechtsverhältnis neben den sonstigen für die Angebote der Unternehmen zur Geltung kommenden Kauf- und Lieferbedingungen. Die mit der Teilnahme des Bieters an der Online-Versteigerung verbundenen Rechtsverhältnisse unterliegen ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss von Kollisionsnormen und UN-Kaufrecht.
11. Es ist untersagt, irgendwelche Methoden, Geräte oder Softwarekomponenten einzusetzen, die die Funktionsweise der Versteigerung beeinträchtigen könnten. Tips behält sich das Recht vor, dieser Bestimmung zuwiderhandelnde Bieter ohne vorherige Abmahnung und ohne Angabe von Gründen im eigenen Ermessen von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Tips behält sich vor, für aus Zuwiderhandeln entstehende Schäden Schadensersatz geltend zu machen.
12. An sämtlichen auf dieser Website zugänglichen Inhalten kommt das urheberrechtliche Werknutzungsrecht von Tips bzw. den teilnehmenden Unternehmen zu. Den Bietern oder sonstigen Besuchern der Website kommt allein das Recht zur zweckentsprechenden Nutzung im Rahmen der Online-Versteigerung zu, dies inkludierend eine Speicherung der Teilnahmebedingungen und ist jede sonstige Verwertung wie insbesondere Vervielfältigung, Verbreitung ebenso wie Veränderung untersagt.
Gut zu wissen
Was ist der Mindestpreis, das Startgebot?
Jedes Produkt hat einen Mindestpreis (Startgebot). Der Mindestpreis der Tips-Online-Versteigerung beträgt 50% des Ladenpreises (inkl. aller Steuern) und ist das minimale Gebot, das gefordert wird, bevor Sie aktiv an der Auktion teilnehmen können.
Was ist ein Höchstgebot?
Das Höchstgebot ist Ihre Höchstgrenze, die Sie bereit sind für das gewünschte Produkt zu bezahlen. Dieses geheime Höchstgebot ist nicht zwingend der Preis, den Sie zahlen müssen, wenn Sie den Zuschlag auf den Artikel erhalten. Es kann sein, dass Sie weniger zahlen müssen, mehr jedoch nie. Allerdings ist es wichtig, sich genau zu überlegen was Ihr Höchstgebot ist, da Sie es im Nachhinein nicht mehr reduzieren können und Sie verpflichtet sind den ersteigerten Artikel zu bezahlen, wenn Sie den Zuschlag erhalten. Es ist jedoch möglich Ihr geheimes Höchstgebot zu erhöhen, Sie können Ihr ursprüngliches mit einem neuen ersetzen.
Anfang und Ende der Versteigerung?
Das Ersteigern eines Produkts ist möglich, sobald es online gestellt wurde. Das Versteigerungsende ist beim jeweiligen Produkt ersichtlich (Sonntag 20 Uhr). Angebote können nur innerhalb dieser Frist abgegeben werden. Es gilt die Uhrzeit, die auf der Versteigerungswebsite angezeigt wird. Treten unerwartete technische Probleme auf, kann Tips die Versteigerung vorzeitig beenden.
Wer erhält den Zuschlag?
Ist die Versteigerung zu Ende erhält der Meistbieter den Zuschlag. Da in 1 Euro Schritten geboten wird, kauft der Meistbieter das Produkt in jedem Fall um nur 1 Euro mehr als der zweithöchste Bieter geboten hat.
Beispiel:
1. Bieter A. will maximal 800 Euro für das Produkt zahlen. Somit hinterlegt er 800 Euro als sein geheimes Höchstgebot.
2. Da der Ladenverkaufspreis dieses Produktes 1.000 Euro ist, ergibt das einen Mindestpreis von 500 Euro. Das geheime Höchstgebot von Bieter A. übersteigt somit den Mindestpreis, daher bietet die Bietersoftwarestellvertretend für Bieter A. 501 Euro. Somit liegt Bieter A. bei der Versteigerung in führung.
3. Nun kommt Bieter B. hinzu. Bieter B setzt für das Produkt ein geheimes Höchstgebot von 700 Euro.
4. Bieter A. ist mit 800 Euro Höchstgebot noch immer vor Bieter B. Nun wird allerdings ein neues Gebot platziert: Bieter A. liegt mit 701 Euro in Führung.
5. Bieter C. setzt schließlich 950 Euro für das Produkt und hat das höchste Gebot erreicht. Die Bietersoftware gibt für Bieter C. 801 Euro ab. Nun können sich Bieter A. und B. entscheiden ein höheres Höchstgebot abzugeben oder aus dem Bietprozess auszuscheiden.
6. Bietet niemand mehr mit, erhält Bieter C. den Zuschlag für das Produkt. Er kauft das Produkt um 801 Euro anstelle von 1.000 Euro Ladenverkaufspreis.
Wie funktioniert die Zahlung & Abholung des ersteigerten Produktes?
Ist die Versteigerung eines Produktes abgeschlossen, wird der Höchstbieter von Tips innerhalb von drei Tagen kontaktiert und erhält eine elektronische Rechnung. Sofern der Mindestpreis erreicht/überboten wurde behält sich Tips bei hochpreisigen Produkten – insbesondere bei Motorfahrzeugen – vor, den jeweiligen Höchstbieter bereits während der noch laufenden Auktion zu kontaktieren, um von diesem allfällige Sicherheiten (z.B. Bankgarantie etc.) einzuholen, Abweichungen hinsichtlich der Zahlungs- bzw. Abwicklungsmodalitäten zu besprechen oder ähnliches. Kommt der jeweilige Höchstbieter den damit einher gehenden Erfordernissen nicht unverzüglich nach, so behält sich Tips das Recht vor, den jeweiligen Höchstbieter zu disqualifizieren (s. oben) und von der weiteren Teilnahme an der Auktion auszuschließen.
Es ist Sache des Unternehmens und des Höchstbieters, der den vom Unternehmen angebotenen Artikel/Dienstleistung erwirbt, sich um allfällige Lizenzen, Anmeldungen (auch Gebühren) zur ordnungsgemäßen Verwendung des erworbenen Artikels/Dienstleistung zu kümmern.
Der Höchstbieter ist verpflichtet innerhalb von sieben Tagen nach Benachrichtigung durch Tips die Zahlung zu leisten. Wird der Betrag innerhalb dieses Zeitrahmens nicht eingezahlt, hat Tips das Recht vom Vertrag zurückzutreten. Nachdem der Höchstbieter das Entgelt an Tips geleistet hat, erhält er von Tips ein Bestätigungszertifikat. Mit diesem Zertifikat und mit dem Vorweisen eines Lichtbildausweises kann sich der Höchstbieter das ersteigerte Produkt beim Händler zu den Öffnungszeiten abholen.
Der Höchstbieter ist darüber informiert, dass seine Daten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer) für die ordnungsgemäße Abwicklung des Geschäfts bei erteiltem Zuschlag von Tips an den Händler weitergegeben werden dürfen. Es ist Sache des Händlers und des Höchstbieters, sich um allfällige Lizenzen, Anmeldungen (auch Gebühren) zur ordnungsgemäßen Verwendung des erworbenen Produktes zu kümmern.
Diese Teilnahmebedingungen regeln die vertraglichen Verhältnisse zwischen Tips und den Bietern. Sie enthalten auch Regelungen über das im Fall eines Zuschlags zwischen dem Bieter und dem Unternehmen zustande kommende Rechtsverhältnis neben den sonstigen für die Angebote der Unternehmen zur Geltung kommenden Kauf- und Lieferbedingungen. Die mit der Teilnahme des Bieters an der Online-Versteigerung verbundenen Rechtsverhältnisse unterliegen ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss von Kollisionsnormen und UN-Kaufrecht.
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