Tipps für die Autoreparatur
Wenn Ihr Fahrzeug einen Defekt hat, warten Sie nicht. Es könnte die Verkehrssicherheit beeinträchtigen oder zu „teureren Schäden“ am Auto führen. Beachten Sie folgende Tipps bei der Beauftragung der Werkstatt, damit es zu keinen Überraschungen kommt:
Besprechen Sie bei der Übergabe des Fahrzeuges den Reparaturauftrag möglichst genau und fixieren Sie diesen schriftlich. Im Zweifelsfall sollte auch vereinbart werden, dass die ausgetauschten Altteile bei der Abholung besichtigt werden können. Legen Sie die möglichen Kosten sowie Preisobergrenzen, für nicht abschätzbaren Fehlersuchaufwand oder Reparaturen, vorher fest. Wichtig ist dies vor allem dann, wenn der Fahrzeugwert unter den Reparaturkosten liegt bzw. eine mehrstündige Fehlersuche erfolglos bleibt. Vergleichen Sie, ob alle Punkte in den Auftrag aufgenommen wurden. Geben Sie eine Telefonnummer bekannt, damit die Werkstatt Sie erreichen kann, wenn es zu unvorhergesehenen zusätzlichen Reparaturen kommen sollte bzw. der Kostenrahmen überschritten wird.
Lassen Sie sich beim Abholen des Fahrzeugs die durchgeführten Reparaturarbeiten erklären. Überprüfen Sie Ihr Auto, auch auf allfällige Beschädigungen. Kontrollieren Sie die Rechnung genau und klären Sie Unklarheiten sofort. Wenn Sie Zweifel an den durchgeführten Arbeiten haben, das Auto aber nur gegen Bezahlung bekommen, sollten Sie auf der Rechnung unbedingt vermerken, dass die „Zahlung unter Vorbehalt“ erfolgt. Die Werkstätte hat bei offenen Reparaturrechnungen ein Zurückhaltungsrecht am übernommenen Fahrzeug.
Sollten nach dem Werkstattbesuch wieder die gleichen Probleme auftauchen, können Sie die kostenfreie Beseitigung des Mangels verlangen (Gewährleistung). Bei einem Reparaturauftrag schuldet die Werkstätte grundsätzlich den „Erfolg“. Erfolglose Reparaturen müssen daher in der Regel nicht bezahlt werden (z.B. Reparaturaufwand für falsche Diagnosen).
Weitere Infos finden Sie unter ooe.konsumentenschutz.at.
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