OÖ. Die Aufgaben eines Baustellenkoordinators sind gesetzlich genau geregelt, von der Umsetzung der allgemeinen Grundsätze der Gefahrenverhütung bis hin zur Feststellung von Sicherheitsmängeln.

Der Baustellenkoordinator muss unter anderem darauf achten, dass der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan auf der Baustelle angewendet wird. Er hat auch die ordnungsgemäße Anwendung der Arbeitsverfahren zu überwachen.
Organisierte Zusammenarbeit
Weiters organisiert er die Zusammenarbeit zwischen den Arbeitgebern und dabei müssen auch die auf der Baustelle tätigen Selbständigen miteinbezogen werden. Er ist zudem dafür verantwortlich, dass nur befugte Personen die Baustelle betreten können.
Mängel bei der Sicherheit
Der Baustellenkoordinator hat bei Feststellung von Sicherheitsmängeln den Bauherrn (oder dessen Projektleiter, wenn ein solcher eingesetzt ist), die Arbeitgeber (also die Firmen) und gegebenenfalls tätige Selbständige zu informieren und die Mängelbeseitigung zu verlangen (Hinweispflicht). Bleibt dies erfolglos, kann er sich an das Arbeitsinspektorat wenden.
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