Weitere Angebote

Sociale Medien

Kontakt

Konsumentenschutzbroschüre gibt Tipps und Infos im Taschenformat

Thomas Lettner, 16.01.2019 11:40

NÖ. Heute wurde die Konsumentenschutzbroschüre, die noch diese Woche in den niederösterreichischen Bezirksverwaltungsbehörden und Gemeindeämtern aufgelegt wird, präsentiert.

(v.l.) Walter Mittendorfer, Landeshauptfrau-Stellvertreter Franz Schnabl, Heidelinde Grubhofer, Norbert Wolf Foto: Herbert Käfer

Die Konsumentenschutzbroschüre beinhaltet jede Menge Informationen und nützliche Tipps. „Mein Anliegen ist es, einerseits den Niederösterreichern einen Leitfaden in die Hand zu geben, der ihnen die richtigen Ansprechpartner bei Fragen rund um das Thema Konsumentenschutz und Lebensmittelsicherheit offeriert. Und andererseits möchte ich bei dieser Gelegenheit die hervorragenden Leistungen unserer Fachabteilungen und Prüforgane in den Vordergrund stellen“, so der für Konsumentenschutz zuständige Landeshauptfrau-Stellvertreter Franz Schnabl (SPÖ).

Bestmögliche Unterstützung im Schadensfall

Aufgabe des Konsumentenschutz sei es letztendlich, Verbraucher vor Schaden durch Übervorteilung, unsicheren und gesundheitsschädlichen Produkten zu bewahren. Schnabl weiter: „Das Hauptaugenmerk des Landes NÖ liegt dabei zum einen darauf, präventive und beratende Maßnahmen zu stärken. Andererseits soll Konsumenten im Schadensfall die bestmögliche Unterstützung gegeben werden – sei es durch Rechtsberatung oder durch ein engmaschiges Überprüfungsnetz, das es ermöglicht, gesundheitsschädliche Waren umgehend aus dem Verkehr zu ziehen.“

Konsumenten können Ansprüche geltend machen

Konsumentenschutz, der sich in einen behördlichen und beratenden Teil gliedert, sei ein breitgefächertes Aufgabengebiet, beschreibt Dr. Heidelinde Grubhofer, Abteilung Gewerberecht/Allg. Konsumentenschutz: „Der behördliche Teil dient der Wahrung und Einhaltung von gesetzlichen Rahmenbedingungen. Hier werden auch regelmäßig Kontroll- und Überprüfungsmaßnahmen gesetzt, die Verstöße auf- und anzeigen.“ Der beratende Konsumentenschutz umfasse etwa die Beratungen zu konkreten Rechtsgeschäften von Konsumenten mit Unternehmen: „Dieser Bereich wird etwa von nicht behördlichen Verbraucherschutzorganisationen, wie dem VKI (Verein für Konsumenteninformation) oder dem Verein „Pro Konsument“ abgedeckt. Aber auch gesetzlich verankerte Streitschlichtungsstellen, wie die E-Control, die Telekom-Schlichtungsstelle oder die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte sorgen dafür, dass die Konsumenten ihre Ansprüche geltend machen können.“ Darüber hinaus bieten EU-weite Informationsnetzwerke – zum Beispiel Rapid Exchange of Information System (RAPEX) – die Möglichkeit, Produkte, die nicht den Anforderungen entsprechen, grenzüberschreitend, zum Schutz der Konsumenten, rasch aus dem Verkehr ziehen zu können.


Kommentare sind nur für eingeloggte User verfügbar.

Jetzt anmelden