STADT HAAG. Beim Haager Tierpark wurde „für null Euro“ eine Stromtankstelle installiert. Rückzahlungen gab es auch von der Bauaufsicht, wie Prüfungsausschuss-Obmann Thomas Stockinger von der Bürgerliste „Für Haag“ berichtet.
Zur Vorgeschichte: Die Elektrofirma ETM des ehemaligen VP-Stadtrates Christian Marquart hat auf dem Parkplatz vor dem neuen Wirtschaftshofes des Haager Tierparks drei Stromtankstellen geliefert - und das laut Bürgerliste „Für Haag“ „zu einem überhöhten Preis“.
Wie die OÖ Nachrichten berichten, hatte das Unternehmen zuvor bereits einen Betrag, der für Installationen und Elektroarbeiten an der Baustelle zu viel verrechnet worden sei, zurücküberwiesen. Die neue Ladesäule, die die ETM im Herbst nachträglich vor dem Wirtschaftshof verkabelte, sei dagegen gratis gewesen.
Der für den Tierpark zuständige Stadtrat Johann Kogler (VP) teilte den OÖ Nachrichten mit, dass „die Sache damit gütlich erledigt“ sei.
Zudem habe Bauaufseher Gerhard Pfaffenlehner zu den Stromtankstellen an die kommunale Betreibergesellschaft des Tierparks eine Rückzahlung von 4.746,96 Euro geleistet. Er war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.
Mehr zum Thema: Sämtliche Verfahren gegen Christian Marquart und ETM GmbH gänzlich eingestellt - Christian Marquart und die ETM GmbH gehen rechtlich gegen falsche und rufschädigende Behauptungen vor - Fernwärme wird zum Politikum der Stadt Haag - Stockinger in einem Punkt schuldig gesprochen
Causa Bezirksgericht
Thomas Stockinger von der Bürgerliste „Für Haag“: „Wir arbeiten bereits an der nächste Rückzahlung: das sind 11.558,10 Euro von Baumeister Erwin Hackl.“ Hackl war für die Bauaufsicht bei der Sanierung des Bezirksgerichts verantwortlich und habe laut Stockinger ein überhöhtes Honorar erhalten.
Bericht (inkl. Stellungnahme von Baumeister Hackl) zum Thema: Bezirksgericht Haag: Bürgerliste fordert Baumeister zu Rückzahlung auf
Bürgermeister Lukas Michlmayr verweist in dieser Causa auf das Rechtsgutachten des Haager Rechtsanwalts Thomas Penzl, der wegen einer bereits eingetretenen Verjährung das Prozessrisiko als „sehr hoch“ und die Gewinnaussichten als „sehr gering“ bewertete.
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