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Mit Metalldetektor unterwegs: 53-Jährige grub auf fremden Grundstücken und unterschlug Funde

Online Redaktion, 28.02.2024 12:05

BEZIRK BRAUNAU. Seit Juni ermittelt das Landeskriminalamt OÖ gegen eine 53-Jährige aus dem Bezirk Braunau: Sie war regelmäßig mit einem Metalldetektor unterwegs und grub auf fremden Grundstücken herum, um ihre Funde zu heben.

Sondengeher auf einem Acker (Foto: Harald/stock.adobe.com (Symbolfoto))
Sondengeher auf einem Acker (Foto: Harald/stock.adobe.com (Symbolfoto))

Sogenannte „Sondengänger“ sind Personen, die meist gezielt mit einem Metalldetektor nach Gegenständen im Boden suchen, zum Beispiel nach archäologischen Schätzen. Das Bundesdenkmalamt erstattete dem Bundeskriminalamt Anzeige gegen die 53-Jährige, die mit Metallsuchgeräten nach archäologischen Gegenständen suche, Ausgrabungen durchführe und dies im Internet poste. Schließlich wurde das Landeskriminalamt Oberösterreich mit den Ermittlungen beauftragt.

Mehrere Anzeigen

Bei einer Hausdurchsuchung in den Räumlichkeiten der Beschuldigten wurde eine Vielzahl an Ausgrabungsgegenständen aus verschiedenen Zeitepochen gefunden und sichergestellt.Die weiteren Ermittlungen ergaben, dass die 53-Jährige die Grundstücksbesitzer meist nicht fragte, ob sie Sondensuchgänge und Ausgrabungen auf deren Grundstücken oder Wäldern durchführen dürfe, wodurch sie den Besitzern den ihnen zustehenden Hälfteanteil unterschlug. Ebenso unterließ sie es nach Funden eine entsprechende Fundmeldung bei den zuständigen Behörden zu machen. Die Frau wird mehrfach angezeigt.

Rechtslage

Mit dem Metalldetektor durch Wald und Flur zu ziehen und darauf loszugraben, kann mit Anzeigen und Strafen enden! Unter illegalen Ausgrabungen bzw. Raubgrabungen versteht man Ausgrabungen von archäologischen Gegenständen, die ohne Genehmigung durchgeführt werden. Im Boden und auch unter Wasser können sich Überreste der Vergangenheit befinden, zum Beispiel antike Münzen, Scherben von Gefäßen, Waffenteile, Fibeln, Öllampen, usw. Diese Gegenstände sind zum Verstehen geschichtlicher Abläufe für die Wissenschaft sehr wichtig, allerdings nur dann, wenn sie sich noch am Fundort befinden und von Archäologen fachgerecht ausgegraben und wissenschaftlich bearbeitet werden.

Fund muss gemeldet und geteilt werden

Bei illegalen Ausgrabungen wird nicht nur der Grundeigentümer geschädigt, es geht auch Wissen ohne diesen sogenannten Kontext verloren.In Österreich sind archäologische Funde nach § 8 Denkmalschutzgesetz (DMSG) sofort dem Bundesdenkmalamt (oder zum Beispiel der Polizei) anzuzeigen. Zu beachten ist auch, dass das Eigentum an Funden zwischen dem Finder und dem Grundeigentümer geteilt werden muss (§§ 398-400 ABGB).Problematisch scheint die Tatsache, dass das österreichische Strafgesetzbuch keinen eigenen Straftatbestand für die illegale Ausgrabung vorsieht. In vielen anderen europäischen Ländern drohen Freiheitsstrafen, in Italien beispielsweise bis zu acht Jahre!


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