Bedingte Freiheitsstrafe wegen Tierquälerei in Gilgenberg
GILGENBERG. Eine 52-Jährige wurde am Landesgericht Ried wegen Tierquälerei zu einer bedingten Haftstrafe von sechs Monaten verurteilt. Sie wurde beschuldigt, in Gilgenberg mehr als 50 Hunde und Katzen unter sehr schlechten Bedingungen gehalten zu haben.
![Die Pfotenhilfe Lochen kümmerte sich um die beschlagnahmten Tiere. (Foto: Pfotenhilfe)](https://images.tips.at/cache/image/thumbcrop/news/815166/672377/736x446x0/1737455271.505-bedingte-freiheitsstrafe-wegen-tierquaelerei-in-gilgenberg-4UUT9w.jpg?96465340)
Wie die Pfotenhilfe Lochen berichtet, hatten die Tiere teils keinen Zugang zu Wasser und Futter. So waren unter anderem 27 Katzen auf einem vollgekoteten Dachboden eingesperrt und hatten nur gefrorenes Wasser zur Verfügung.
Viele Tiere waren krank. Sie hatten Parasitenbefall, Ohren- und Augenentzündungen sowie Durchfall und Seuchen. Außerdem waren sie stark verfilzt.
Deswegen wurde die 52-Jährige nun zu einer Freiheitsstrafe, bedingt auf drei Jahre, und zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Angeklagt waren laut ORF auch zwei Männer im Alter von 71 und 60 Jahren, die an der Tierhaltung in Gilgenberg beteiligt gewesen sein sollen. Sie waren aus gesundheitlichen Gründen und wegen Zweifel an der Zurechnungsfähigkeit aber nicht verhandlungsfähig. Die Verhandlung wurde vertagt und es wurde ein neurologisches und psychiatrisches Gutachten angeordnet.
Pfotenhilfe fordert höhere Strafen
Nachdem die Hunde und Katzen der Züchterin von der Behörde beschlagnahmt worden waren, nahm die Pfotenhilfe die Tiere auf. Für die Tierschutzorganisation ist die Strafe zu gering. Laut Pfotenhilfe-Sprecher Jürgen Stadler, der die Tiere damals abgeholt hatte, lebt die Züchterin trotz Tierhaltungsverbot wieder mit mehreren Hunden. „Der Strafrahmen für Tierquälerei muss von der nächsten Regierung dringend von zwei auf fünf Jahre angehoben werden, damit entsprechend abschreckende Urteile auch bei bisher gerichtlich unbescholtenen Tätern möglich werden“, betont Stadler. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Die Pfotenhilfe forderte bei der Verhandlung Kostenersatz. Sie wurde auf den Zivilrechtsweg verwiesen.
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