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ÖGB warnt: Vorsicht bei einvernehmlichen Kündigungen

Leserartikel Michelle Baumann, 11.10.2024 07:08

BRAUNAU. Im Bezirk Braunau kommt es vermehrt vor, dass Arbeitnehmer dazu gedrängt werden, eine einvernehmliche Kündigung zu unterschreiben. Der Österreichischen Gewerkschaftsbund (ÖGB) warnt vor übereilten Unterschriften und rät dringend dazu, sich vorher beraten zu lassen. Eine einvernehmliche Kündigung kann sich für die Arbeitnehmer nachteilig auswirken.

"Es lohnt sich in jedem Fall, mit dem Betriebsrat, der zuständigen Gewerkschaft oder mit dem ÖGB-Regionalsekretariat, Rücksprache zu halten", rät Robert Hofer,  Regionalvorsitzender ÖGB Braunau. (Foto: ÖGB)
  1 / 2   "Es lohnt sich in jedem Fall, mit dem Betriebsrat, der zuständigen Gewerkschaft oder mit dem ÖGB-Regionalsekretariat, Rücksprache zu halten", rät Robert Hofer, Regionalvorsitzender ÖGB Braunau. (Foto: ÖGB)

„Wir beobachten, dass es bei uns im Bezirk Braunau vermehrt zu Fällen kommt, in denen Arbeitnehmer dazu gedrängt werden, eine einvernehmliche Kündigung zu unterschreiben“, sagt Regionalvorsitzender des Österreichischen Gewerkschaftsbunds (ÖGB) Braunau, Robert Hofer. Gerade in Fällen, in denen es der Arbeitgeber besonders eilig hat, ist Vorsicht geboten, um nicht plötzlich ganz schlecht auszusteigen. „Vor jeder Unterschrift sollte man sich in aller Ruhe anschauen, worum es geht. Es lohnt sich in jedem Fall, mit dem Betriebsrat, der zuständigen Gewerkschaft oder mit dem ÖGB-Regionalsekretariat, Rücksprache zu halten. Dafür ist immer Zeit und diese sollte man sich auch nehmen“, rät Hofer.

Eine übereilte Unterschrift unter der Kündigung kann finanzielle Folgen haben. Während die Kündigungsfristen und möglichen Kündigungszeitpunkte bei Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Kündigungen durch Gesetz oder Kollektivverträge festgelegt sind, unterliegen sie bei einvernehmlichen Kündigungen der freien Vereinbarung. Das kann sich für die Arbeitnehmer nachteilig auswirken. Ob dies der Fall ist, können Betriebsrat, Gewerkschaft und ÖGB prüfen und zu möglichen Vorgehensweisen raten.

Öffnungszeiten und Terminvereinbarungen

Das ÖGB-Regionalsekretariat Braunau steht von Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr bzw. nachmittags nach Terminvereinbarung (braunau@oegb.at, 07722 63216-34280) zur Verfügung.


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