Weitere Angebote

Sociale Medien

Kontakt

KTM AG verbessert Sanierungsplan und will Gläubigern 30-Prozent-Quote bieten

Online Redaktion, 12.02.2025 14:49

MATTIGHOFEN/RIED. Die Zukunft der insolventen KTM AG steht auf dem Spiel: Der Motorradhersteller mit Sitz in Mattighofen hat seinen Sanierungsplan verbessert, um Gläubiger von einem Weiterbestand der Firma zu überzeugen. Am 25. Februar wird das Landesgericht Ried im Innkreis über den Sanierungsplan abstimmen.

Symbolfoto (Foto: Tips)
Symbolfoto (Foto: Tips)

Nach der Sitzung des Gläubigerausschusses am 10. Februar bietet die KTM AG nun eine 30-prozentige „Kassa-Quote“, die bis 15. April beim Sanierungsverwalter Peter Vogl hinterlegt wird. Dies bedeutet, dass Gläubiger einen deutlich höheren Betrag erhalten würden als im Falle eines Konkurses.

Suche nach Investoren

Die Produktion steht noch bis 17. März still. Der Investorenprozess befindet sich in der entscheidenden Phase: Laut Sanierungsplan soll die Finanzierung für die Wiederaufnahme der Produktion bis Ende Februar gesichert sein, während die Mittel für die Gläubigerquote bis Ende März aufgebracht werden sollen. Die notwendigen Gelder sollen von den derzeitigen Eigentümern, neuen Investoren und Banken bereitgestellt werden.

Sanierungsverwalter warnt vor Insolvenz

Sanierungsverwalter Vogl erklärt: „Bei Ablehnung des Sanierungsplans und der Eröffnung des Konkurses über das Vermögen der KTM AG wäre aus der Zerschlagung der KTM-Gruppe lediglich eine Quote von etwa 15 Prozent zu erwarten. Der Bericht und die Gutachten hierzu werden bis 17. Februar 2025 fertiggestellt und bei Gericht überreicht werden.“ Das Angebot der KTM AG ist daher für die Gläubiger deutlich besser.

Alternative aus den USA nicht umsetzbar

Ein konkurrierendes Angebot des US-Investors Whitebox Advisors LLC aus New York könne laut Experten nicht nach österreichischem Recht umgesetzt werden. Zudem müssten Gläubiger dabei zunächst auf ihre Quote verzichten und zusätzlich Finanzmittel bereitstellen, um von einer möglichen Verbesserung profitieren zu können. Vogl warnt: “Wenn in der Hoffnung auf diesen Vorschlag eine Ablehnung des Sanierungsplans erfolgt, besteht das Risiko eines Konkurses und damit der Zerschlagung.“

Entscheidung am 25. Februar

Die Tagsatzung zur Abstimmung über den Sanierungsplan findet am 25. Februar vor dem Landesgericht Ried im Innkreis statt.


Kommentare sind nur für eingeloggte User verfügbar.

Jetzt anmelden