Gefährliche illegale Böller aus Tschechien: Polizei im Bezirk Freistadt kontrolliert engmaschig
BEZIRK FREISTADT. Vor dem Jahreswechsel fahren noch viele „Schießwütige“ über die Grenze nach Tschechien, um dort günstig Feuerwerkskörper für die große Knallerei zu Silvester zu erstehen. Doch Achtung, der Großteil der angebotenen Ware ist illegal - und die Polizei kontrolliert engmaschig. Wer verbotene Knaller und Raketen einführt, muss mit einer Anzeige und saftigen Geldstrafen rechnen.
Die Beamten des Bezirkspolizeikommandos (BPK) Freistadt kontrollieren an den Grenzübergängen im Bezirk stichprobenartig die von Tschechien kommenden Fahrzeuge, in Weigetschlag die Kollegen vom BPK Urfahr-Umgebung.
Weniger Sicherstellungen als im Vorjahr
„Wir haben schon einige Sicherstellungen durchgeführt, wobei es heuer nicht so viele sind, wie im Vorjahr“, sagt Martin Petermüller vom BPK Freistadt. „Das hat damit zu tun, dass einige Verkaufsstände Richtung Kaplitz aufgelassen wurden.“
Die Beamten achten darauf, ob die aus Tschechien eingeführten Pyrotechnik-Artikel mit dem originalen CE-Siegel gekennzeichnet sind, das für EU-weit harmonisierte Vorschriften steht, und weiters darauf, ob die Pyrotechnik-Klasse richtig angegeben ist. Legal über die Grenze nach Österreich gebracht werden dürften Feuerwerkskörper der Klassen F1 und F2, Artikel der Klassen F3 und F4 wie Kugelbomben und große Feuerwerksbatterien sind verboten und damit illegal.
Geldstrafe bis 3600 Euro
„Die meisten wissen, dass die von ihnen gekauften Feuerwerkskörper verboten sind“, sagt Petermüller. „Sie erwartet eine Anzeige nach dem Pyrotechnik-Gesetz. Die Feuerwerkskörper werden sichergestellt, von der Bezirkshauptmannschaft gelagert und zu einem späteren Zeitpunkt vernichtet. Wer verbotene Böller einführt, hat den doppelten Schaden: Die Kosten für die gekauften Artikel, die von der Polizei beschlagnahmt werden, und die Geldstrafe.“
Und diese kann saftig ausfallen, wie Heinz Ladendorfer von der Sicherheitsabteilung der Bezirkshauptmannschaft Freistadt weiß: „Bis zu 3600 Euro kann die Geldstrafe betragen, wenn illegale Pyrotechnik-Produkte eingeführt werden.“
Bis zu 300 Kilo illegale Feuerwerkskörper werden im Bezirk Freistadt jährlich beschlagnahmt
Jährlich bearbeitet die Bezirkshauptmannschaft Freistadt mehr als einhundert Anzeigen nach dem Pyrotechnik-Gesetz. 100 bis 300 Kilo an verbotenen Böllern werden jedes Jahr von den Polizeibeamten im Bezirk Freistadt sichergestellt, an einer eigenen Lagerstätte der Bezirkshauptmannschaft sicher gelagert und nach Abschluss aller rechtlichen Verfahren von der Landespolizeidirektion fachgerecht entsorgt.
Auch Verkaufsstandln werden kontrolliert
Heinz Ladendorfer und seine Kollegen führen auch regelmäßig pyrotechnische Marktüberwachungen durch, sowohl bei Verkaufsständen als auch in Supermärkten, die pyrotechnische Artikel feilbieten.
„Wir achten dabei darauf, dass der Verkäufer eine entsprechende Genehmigung von der Gewerbeabteilung besitzt, die Artikel vorschriftsgemäß gelagert werden und die Kennzeichnungspflicht eingehalten wird“, erklärt Ladendorfer.
Wer beim Kauf von Feuerwerksartikeln auf der sicheren Seite sein will, soll auf die CE-Kennzeichnung - Vorsicht, es gibt auch gefälschte - und die vorgeschriebene deutsche Beschriftung achten, außerdem nur Artikel der erlaubten Klassen F1 und F2 kaufen.
„Es gibt keine Freinacht“: F2-Pyrotechnikartikel dürfen auch an Silvester nicht im Ortsgebiet gezündet werden
Wobei zu beachten gilt, das Böller der Klasse F2 nicht im Ortsgebiet gezündet werden dürfen. „Das gilt auch zu Silvester, es gibt keine Freinacht“, sagt Heinz Ladendorfer, „Es sei denn, der Bürgermeister erteilt eine Ausnahmeverordnung für eine bestimmte Zeit in bestimmten Ortsteilen. Die Erfahrung zeigt aber, dass das kaum ein Bürgermeister macht. Denn passiert etwas, steht er persönlich in der Verantwortung.“
Nur wer einen Pyrotechnik-Ausweis und einen Bewilligungsbescheid von der Behörde besitzt, darf Feuerwerke der Klassen F3 und F4 zünden, alles andere ist strafbar - und vor allem lebensgefährlich.
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