400 Jahre altes Gasthaus soll Doppelhaushälften weichen
EBENSEE. Eine Initiative aus der Salinengemeinde möchte das alte Gasthaus „Emssea“ vor dem Abriss retten.

Der „Emseea“ ist nicht nur eines der ältesten Gebäude in Ebensee, sondern seit Jahrhunderten für viele Menschen ein Ort der Begegnung, verknüpft mit vielen positiven Emotionen und Erinnerungen. Bedauerlich genug, dass das Wirtshaus seit über einem Jahr nicht mehr betrieben wird, plant der Eigentümer nun den Abriss des Gebäudes und möchte dort vier Doppelhäuser errichten. Damit würde Ebensee nicht nur ein historisches Gebäude verlieren, sondern die Chance, dass der Emseea wieder öffnet wäre endgültig vorbei.
Rechtlich sind der Gemeinde und dem Bürgermeister gewissermaßen die Hände gebunden. Sowohl bei der Abrissgenehmigung als auch bei der Baugenehmigung ist der Bürgermeister an die geltende Gesetzeslage gebunden, und kann hier nicht frei entscheiden. Die einzige Chance besteht daher, die Initiatoren für die Erhaltung des Emseeas und den Eigentümer an einen Tisch zu holen, um nochmals zu versuchen den Abbruch zu vermeiden und eine Wiedereröffnung des Emseeas zu ermöglichen.
„Ich habe bereits einen Termin mit den beteiligten Interessenten koordiniert und werde versuchen die Eigentümer von ihrer Entscheidung umzustimmen“, verspricht Bürgermeister Markus Siller.
Umso wichtiger ist es, dass auch die Bevölkerung ihre Unterstützung kundtut. „Ich bitte daher alle, die Initiative zu unterstützen und die Online-Petition für den Erhalt des Emseeas zu unterschreiben“, lädt LAbg. Sabine Promberger (SP) die Bevölkerung zur Unterstützung des Projektes ein.
Rechtliche Möglichkeiten der Gemeinde beschränkt
Als Gemeinde den Abbruch oder den Neubau von Wohnhäusern zu verhindern, ist rechtlich nahezu aussichtslos. Der Bürgermeister ist in diesem Fall als Baubehörde erster Instanz an die gesetzlichen Vorgaben der Bauordnung gebunden. Die oberste (also letztentscheidende) Instanz bildet der Landesverwaltungsgerichtshof, der Entscheidungen, die nicht der OÖ Bauordnung entsprechen, aufhebt. Wurde die Entscheidung willkürlich und wissentlich falsch getroffen, kann der Eigentümer und Bauwerber sogar Schadenersatz bei der Gemeinde oder dem Bürgermeister einklagen. „Mir sind rechtlich leider die Hände gebunden. Ich kann nur versuchen die Initiative zu unterstützen und beim Eigentümer den Wunsch der Gemeinde zum Erhalt nochmals deponieren. Dies werde ich versuchen und ich hoffe auf ein Einlenken der Eigentümer“, verspricht Bürgermeister Markus Siller nochmals seine Unterstützung.
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