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"Faulbrut hat mit Honig und Mensch nichts zu tun"

Tips Logo  Anzeige, 09.05.2023 12:45

OHLSDORF. Derzeit gilt rund um Ohlsdorf ein Faulbrut-Sperrgebiet: In den Bienenvölkern von zwei Imkern wurde eine bakterielle Infektion mit der amerikanischen Faulbrut nachgewiesen. Für Menschen ist die Infektion ungefährlich, auch für den Honig besteht keine Gefahr.

Bringen Bienen von ihren Ausflügen die Faulbrut mit, muss der Imker handeln. (Foto: C. Schuessler / Adobe Stock)

Die amerikanische Faulbrut wird von außen in die Bienenstöcke eingetragen. Im Stock werden Bienen im Madenstadium - also noch in der Wabe - befallen und verfaulen. Da es sich um eine ansteckende Krankheit handelt, muss rund um die betroffenen Fälle ein Sperrgebiet eingehalten werden. Bienenstöcke dürfen weder hinein- noch herausgebracht werden.

„Beim Menschen würde man eine derartige bakterielle Infektion mit Antibiotika behandeln. Das geht bei Bienen nicht, weil die Rückstände in den Honig gelangen würden“, erklärt Herbert Vitzthum, Präsident des OÖ. Landesverbandes für Bienenzucht - und auch selbst betroffener Imker. Er entdeckte die Infektion durch einen Test im Labor.

Behandlung schont Honig und Bienenvolk

Die Behandlung der Völker erfolgt honigschonend: Die befallene Brut wird entfernt und verbrannt. Danach wird der gesamte Stock desinfiziert und neu aufgesetzt, das betroffene Wachs vernichtet oder desinfiziert. Für die Bienen steht eine mehrtägige Diät auf dem Programm, damit sie die Rückstände der Erkrankung vollständig ausscheiden. Zwei Monate nach der Behandlung wird der Stock erneut getestet. Ist die Faulbrut nicht vollständig überwunden, wird die Behandlung wiederholt, ansonsten ist das Volk gesund - und kann bis zum Herbst wieder Honig liefern.

Keine tödliche Gefahr für das Bienenvolk

Darauf hofft auch Herbert Vitzthum. Gefahr für seine 19 Bienenstöcke gebe es jedenfalls nicht, betont der Imker: „Im Gegensatz zur Varroa-Milbe, die jährlich tausende Bienenvölker vernichtet, ist die Faulbrut für die Völker nicht tödlich. Sie hat auch nichts mit dem Honig zu tun und ist für den Menschen ungefährlich“, so der Imker-Präsident.

Wichtig sei jedoch, dass alle Imker die vorgeschriebenen Maßnahmen einhalten, um die Faulbrut aus der Region zu entfernen. Dies ist auch durch die aktuelle Verordnung der Bezirkshauptmannschaft geregelt und kann laut dem Verordnungstext mit einer Geldstrafe bis zu 4.360 Euro bestraft werden.


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