Weitere Angebote

Sociale Medien

Kontakt

BEZIRK. Eine Novelle zum Tierschutzgesetz bringt in ganz Österreich strengere Regeln für Hundezüchter, aber auch für Hundehalter. Zusätzlich zum Bundesgesetz wird in Oberösterreich das Hundehaltegesetz novelliert, was neue und schärfere Auflagen für Hundebesitzer bedeuten wird.

Neues Hundehaltegesetz in Oberösterreich. (Foto: ÖGV Traunstoana Hundeschule)
  1 / 2   Neues Hundehaltegesetz in Oberösterreich. (Foto: ÖGV Traunstoana Hundeschule)

„Grundsätzlich ist die Novelle des Tierschutzgesetzes zu begrüßen. Besonders ein verschärftes Vorgehen beim illegalen Welpenhandel und bei der Qualzucht ist absolut positiv. Auch dass in ganz Österreich ein Sachkundekurs vor Anschaffung von jeglichen Haustieren und Amphibien zu absolvieren ist, wie es in Oberösterreich bei Hunden schon länger Pflicht ist, ist eine absolute Verbesserung und vor allem wird so vor Impulskäufen geschützt“, so Katharina Müller vom Team der Hundeschule Traunstoana in Laakirchen. Cornelia Krikova von der Tierhilfe Bad Ischl stößt in das selbe Horn wie Müller: „Im Grunde beinhaltet die Novelle zum Tierschutzgesetz längst überfällige Regelungen – aber natürlich sind es richtige und wichtige Schritte, um das Tierwohl in Österreich zu verbessern. Als kleiner Tierschutzverein, der vor allem ungewollte Katzen und Hunde betreut, erhoffen wir uns gerade betreffend den strengeren Regeln hinsichtlich Hundehaltung und Qualzucht künftig weniger Abgabetiere, da es durch die neuen Auflagen hoffentlich zu weniger unüberlegten ,Spontananschaffungen kommen wird.“

Neue Auflagen für Züchter

Auch die Gosauer Hundezüchterin Raphaela Posch begrüßt das neue Tierschutzgesetz: „Die Verschärfung des Qualzuchtverbots ist schon viel zu lange überfällig. Leider wurde bei vielen Tieren, insbesondere bei der Hundezucht vom Menschen, gezielt das Erscheinungsbild und zum Teil auch der Charakter stark verändert – zum Leid der Tiere, nur um mehr Geld zu machen.“

OÖ: Hundehaltegesetz neu

Während das Tierschutzgesetz Bundessache ist, liegt das Hundehaltegesetz im Verantwortungsbereich der Länder. In Oberösterreich wird das Hundehaltegesetz novelliert. Künftig sollen für alle großen Hunde zusätzliche Ausbildungserfordernisse gelten – neben einem Sachkundenachweis wird mit dem Alltagstauglichkeitstest neben der Theorie auch eine praktische Überprüfung nötig sein. Zudem erhalten Gemeinden erweiterte Befugnisse bei auffälligen Hunden. „Wir setzen mit dem Gesetz vor allem am anderen Ende der Leine an: also bei den Hundehaltern selbst. Ein Tier zu haben bedeutet, Verantwortung zu übernehmen“, erklärt Tierschutz-Landesrat Michael Lindner.

Liste für Rassehunde für Oberösterreich angedacht

In Wien, Niederösterreich und Vorarlberg gibt es bereits sogenannte Listenhunde. Das sind Hunderassen, die als gefährlich eingestuft werden und für die strengere Regelungen gelten. Auch Oberösterreich denkt an eine mögliche Liste für bestimmte Hunderassen. „Die geplante Änderung im Hundehaltegesetz in Oberösterreich sehe ich um einiges kritischer, da wieder ohne jede Evidenz eine Rasseliste im Raum steht, obwohl sogar die Veterinärmedizinische Universität Wien keine Nachweise über ein erhöhtes Aggressionspotenzial bestimmter Rassen belegen konnte“, so Müller weiter. Das neue Hundehaltegesetz soll noch vor dem Sommer beschlossen werden.


Kommentare sind nur für eingeloggte User verfügbar.

Jetzt anmelden