Bootshaus-Verkauf am Traunsee: Gericht bestätigt Rückabwicklung
ALTMÜNSTER. Das Oberlandesgericht Linz hat die Aufhebung eines Kaufvertrags über ein Bootshaus samt Seegrundstück bestätigt. Die Erbin der früheren Eigentümerin hatte eine Zivilklage eingereicht.
Vor mehr als fünf Jahren verkaufte eine damals 82-jährige Frau ein 500 Quadratmeter großes Bootshaus samt 324 Quadratmeter Seegrundstück am Westufer des Traunsees. Ein Unternehmer aus der Region erwarb die Liegenschaft um 324.000 Euro. Wenige Jahre später brachte die Großnichte und Alleinerbin der Verkäuferin eine Klage ein. Der Vorwurf lautete auf Verkürzung über die Hälfte, Wucher und List.
Verkehrswert deutlich höher
Ein gerichtlich bestellter Sachverständiger ermittelte in einem Gutachten, dass der tatsächliche Verkehrswert der Liegenschaft zum Stichtag 17. September 2019 bei 2,9 Millionen Euro lag. Der Verkauf war am 7. November 2019 erfolgt. Ein vom Käufer beauftragtes Privatgutachten hingegen kam auf einen Gesamtwert von 171.000 Euro.
Das Landesgericht Wels erklärte den Kaufvertrag im Oktober vergangenen Jahres für nichtig und ordnete die Rückabwicklung an. Ein von der Klägerin gefordertes Nutzungsentgelt in Höhe von 335.000 Euro für die Jahre, in denen der Unternehmer das Grundstück genutzt hatte, wurde jedoch abgelehnt.
Verfahren noch nicht abgeschlossen
Der Käufer legte Berufung ein. Das Oberlandesgericht Linz bestätigte nun jedoch das erstinstanzliche Urteil und entschied, dass der Verkauf rückabgewickelt werden muss.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Unternehmer kann den Fall noch an den Obersten Gerichtshof bringen. Dieser überprüft jedoch nur die rechtliche Beurteilung und eventuelle Verfahrensfehler, nicht aber die Tatsachenfeststellungen der Vorinstanzen. Ob die Rechtsvertreter des Unternehmers diesen Schritt setzen, ist noch offen.
Kommentare sind nur für eingeloggte User verfügbar.
Jetzt anmelden