Leserbrief zur Skulptur "Atemluft": Wird Ischl „Klein-Benko?“
BAD ISCHL. Kurt Waldhör, Rechtsanwalt aus Bad Ischl, hat Tips folgenden Leserbrief geschickt.

Wird Ischl „Klein-Benko?“ Diese Gedanken könnte man haben, wenn man den Bericht der Ischler Woche bzw. der in anderen Medien zum Thema Skulptur vor dem Bahnhof von Bad Ischl genauer analysiert. Warum? Weil die Anschaffung der Skulptur ein Geschäft mit sich selbst ist.
Die Kulturhauptstadt ist eine gemeinnützige GmbH mit dem Namen Kulturhauptstadt Bad Ischl -Salzkammergut 2024 GmbH. Eine GmbH besteht meist aus mehreren Gesellschaftern, also Mitgliedern. Hier ist unter anderem die Stadtgemeinde Bad Ischl und zwar mit 30 Prozent beteiligt. Das bedeutet, dass ein Mitglied mit der Gesellschaft ein Geschäft abwickelt. Für derartige Geschäfte gibt es ganz strenge gesetzliche Vorgaben, da kein Mitglied aus seiner Gesellschafterstellung bevorzugt werden darf. Wenn dagegen verstoßen wird, haften die Geschäftsführerinnen (Manuela Reichert und Schweeger Elisabeth) persönlich.
„Das Papier nicht wert“
In den OÖN vom 12. März wird unter anderem die kaufmännische Geschäftsführerin Reichert mit den Worten zitiert: „Die Stadtgemeinde Bad Ischl als künftige Besitzerin habe sich vertraglich verpflichtet, die Skulptur nicht zu verkaufen“. Falls es eine derartige Vereinbarung geben sollte, ist diese das Papier nicht wert, auf dem sie gedruckt ist. Es ist hinlänglich bekannt, dass die Kulturhauptstadt GmbH nach ihrem Gründungsstatut eine befristete Lebensdauer hat und zum 31. Dezember 2025 endet. Wer soll die Einhaltung der vertraglichen Verpflichtung der Stadt kontrollieren, wenn der Vertragspartner nicht mehr existiert? Wäre es nicht viel sinnvoller und auch im Interesse der Künstlerin, wenn es nur ein Original gäbe? Ich würde mit dem Erwerber der Original-Skulptur Kontakt aufnehmen und ihn fragen, ob er sich nicht eine Dauerleihgabe vorstellen könnte? Das wäre auch nachhaltig.
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