Unternehmer: Lehrbetriebsförderung rechtzeitig sichern
BEZIRK. Ein Lehrling hat Ende Juli/Ende August in das nächste Lehrjahr gewechselt? Die Lehrzeit ist zu Ende? Dann hat ein betroffener Lehrbetrieb auch Anspruch auf Basisförderung – je nach Lehrjahr bis zu drei monatliche Bruttolehrlingseinkommen.
Die vorausgefüllten Basisförderanträge erhalten die Unternehmen automatisch in digitaler oder analoger Form von der Wirtschaftskammer OÖ. Ist der Förderantrag vier Wochen nach Lehrjahreswechsel beziehungsweise Lehrzeitende noch nicht in der Firma eingelangt, empfiehlt sich eine umgehende Kontaktaufnahme mit den Beratern des Referates Lehre.fördern der WKOÖ, damit die geltenden Einreichfristen gewahrt bleiben. Zu spät eingelangte Anträge dürfen aufgrund bundesweit geltender Förderbedingungen leider nicht ausbezahlt werden.
Lehre.fördern-Online-Service
Anmeldung unter los.wko.at. Dort kann das digitale Erfassungssystem der Wirtschaftskammern für Förderungen genutzt werden. Vorausgefüllte Anträge für die Basisförderung, Erwachsenenlehre und erfolgreiche Lehrabschlussprüfung werden automatisch elektronisch zur Verfügung gestellt.
Fragen zur Lehrlingsausbildung?
„Bei Fragen zu Lehrbetriebsförderung, Ausbildungsplanung, oder Berufsausbildungsgesetz stehen erfahrene Berater mit Rat und Tat zur Seite. Individuelle und kostenlose Termine unter: Tel. 05-90909-2010 oder per Mail: lehre.foerdern@wkooe.at“, so Martin Ettinger (Obmann WKO Gmunden).
Kommentare sind nur für eingeloggte User verfügbar.
Jetzt anmelden