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"Ungleichbehandlung von Genesenen gegenüber Geimpften": Kirchdorfer Rechtsanwalt reicht Antrag beim Verfassungsgerichtshof ein

Sophie Kepplinger, BA, 25.08.2021 13:16

KIRCHDORF AN DER KREMS. Wegen der „Ungleichbehandlung von Genesenen gegenüber Geimpften“ in Bezug auf die Covid-19 Bestimmungen in der Nachtgastronomie hat der Kirchdorfer Rechtsanwalt Hartmut Gräf einen Individualantrag beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eingebracht.

Discotheken oder Bars dürfen seit 22. Juli abends und nachts nur mit gültigem Impfnachweis oder einem aktuellen, negativen PCR-Test betreten werden. (Foto: Volker Weihbold)

Am 22. Juli trat die neue Verordnung des Gesundheitsministeriums in Kraft, wonach Besucher der Nachtgastronomie einen Impfnachweis oder ein spezifisches Testergebnis auf SARS-CoV-2 vorweisen müssen. Genesene Personen, mit oder ohne Antikörpernachweis, dürfen solche Betriebsstätten nicht mehr betreten. Wegen dieser „Ungleichbehandlung von Genesenen gegenüber Geimpften“ hat der Kirchdorfer Rechtsanwalt Hartmut Gräf einen Individualantrag beim Verfassungsgerichtshof eingebracht. „Der Verfassungsgerichtshof hat diesen Antrag angenommen und dem Gesundheitsministerium zur Äußerung binnen vier Wochen zugestellt. Ich rechne noch im Herbst mit einem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs“, sagt Gräf. 


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