"Ungleichbehandlung von Genesenen gegenüber Geimpften": Kirchdorfer Rechtsanwalt reicht Antrag beim Verfassungsgerichtshof ein
KIRCHDORF AN DER KREMS. Wegen der „Ungleichbehandlung von Genesenen gegenüber Geimpften“ in Bezug auf die Covid-19 Bestimmungen in der Nachtgastronomie hat der Kirchdorfer Rechtsanwalt Hartmut Gräf einen Individualantrag beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eingebracht.
Am 22. Juli trat die neue Verordnung des Gesundheitsministeriums in Kraft, wonach Besucher der Nachtgastronomie einen Impfnachweis oder ein spezifisches Testergebnis auf SARS-CoV-2 vorweisen müssen. Genesene Personen, mit oder ohne Antikörpernachweis, dürfen solche Betriebsstätten nicht mehr betreten. Wegen dieser „Ungleichbehandlung von Genesenen gegenüber Geimpften“ hat der Kirchdorfer Rechtsanwalt Hartmut Gräf einen Individualantrag beim Verfassungsgerichtshof eingebracht. „Der Verfassungsgerichtshof hat diesen Antrag angenommen und dem Gesundheitsministerium zur Äußerung binnen vier Wochen zugestellt. Ich rechne noch im Herbst mit einem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs“, sagt Gräf.
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