Neues Bestattungsgesetz: Teilentnahme der Asche möglich und Wasserbestattung geregelt
KIRCHDORF AN DER KREMS. Im Oö. Landtag wurde die Novelle des Oö. Leichenbestattungsgesetzes einstimmig beschlossen. Damit gibt es erstmals eine Regelung für die Wasserbestattung und ein Teil der Asche kann künftig entnommen werden. Tips erkundigte sich beim Kirchdorfer Bestattungsunternehmen Krennmayr über die Trends beim letzten Willen.
Derzeit entspricht das Oö. Leichenbestattungsgesetz in vielen Bereichen noch der ursprünglichen Fassung von 1961. Mit der im Landtag beschlossenen Novelle wird das Gesetz den aktuellen gesellschaftlichen Bedürfnissen angepasst. Unter anderem wird die Frist, innerhalb derer eine Bestattung in der Regel durchgeführt werden muss, von sechs auf zehn Tage erstreckt. „Wir mussten öfter auf Frist-Verlängerung ansuchen. Mit sechs Tagen kommt man heutzutage kaum aus“, erzählt Willi Krennmayr. Er und seine Frau Andrea sind seit 35 Jahren Bestatter in Kirchdorf. „Früher hatte jeder Pfarrer Zeit und viele Wirtshäuser standen zur Verfügung. Trauerfeiern sind individueller und persönlicher geworden, deshalb dauert die Organisation länger. Zudem haben die Gäste oft eine weite Anreise“, erzählt Familie Krennmayr.
Mehr Feuerbestattungen
Die Feuerbestattungen nehmen stark zu. „Bei uns in Kirchdorf sind es zwei Drittel“, sagt Willi Krennmayr, „Die 120 Urnennischenplätze sind restlos belegt. Man möchte die Grabpflege niemandem zumuten. Manche weichen deshalb auf Naturfriedhöfe wie den Waldfrieden in Steyrling aus.“ Von den rund 110 Begräbnissen, die Familie Krennmayr pro Jahr durchführt, seien rund zehn Prozent dort.
Entnahme von Asche möglich
Neu im Gesetz ist eine Regelung über die Teilentnahme von Asche nach einer Kremation. Ein Teil der Asche darf entnommen werden, um beispielsweise ein Schmuckstück als Andenken daraus pressen zu lassen. „Die Angehörigen haben oft den Wunsch, dass ein Teil der Asche bei ihnen bleibt“, bestätigt Andrea Krennmayr die Nachfrage, „Manche lassen einen Fingerabdruck der Verstorbenen für ein Schmuckstück abnehmen.“
Wasserbestattung geregelt
Durch die Novelle ist nun erstmals die Wasserbestattung gesetzlich geregelt und im Rahmen von Friedhofsanlagen möglich. In Kirchdorf gibt es diese Möglichkeit nicht, da sich kein Gewässer am Friedhofsgrundstück befindet. „In den vergangenen 35 Jahren hatten wir erst zweimal den Wunsch nach einer Wasserbestattung“, erzählt Andrea Krennmayr. Auf einem Abschnitt der Donau in Niederösterreich sei das bisher schon möglich gewesen.
Zukünftig darf die Asche auch auf ausgewiesenen Friedhofsflächen verstreut werden. „Ich frage mich allerdings, wie es für Angehörige würdevoll und pietätvoll sein kann, wenn es keinen symbolischen Abschluss gibt? Ein Sarg wird versenkt und eine Urne in der Nische verschlossen – das ist ein Abschluss, der den Abschied ermöglicht“, überlegt Andrea Krennmayr. Die Kirchdorfer Bestatter sind sich einig: „Das ist in der Praxis noch nicht durchdacht.“
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