MICHELDORF IN OÖ. Sommerzeit ist immer häufiger auch Unwetterzeit. Die Versicherungsspezialisten von UVK Waghubinger & Partner in Micheldorf informieren, was zu beachten ist, damit es im Schadenfall nicht zu bösen Überraschungen kommt.
Abgedeckte Dächer, entwurzelte Bäume, überflutete Keller – Unwetterereignisse können beträchtliche Schäden verursachen. Leider ist jedoch nicht alles versichert, was man glaubt. Franz Waghubinger, Geschäftsführer von UVK Waghubinger & Partner berichtet aus der täglichen Praxis: „Immer wieder kommt es bei Schadenfällen zu bösen Überraschungen, wenn Geschädigte damit konfrontiert werden, dass kein oder nur limitierter Versicherungsschutz besteht.“
Anlagen und Gegenstände rund ums Haus erfordern einen expliziten Einschluss
Haus und Wohnung sind grundsätzlich im Rahmen der Eigenheim- und Haushaltsversicherung gegen Unwetterschäden durch Sturm, Hagel oder Blitzschlag versichert. Aber Achtung: Anlagen und Gegenstände rund ums Haus sind oft nicht automatisch mitversichert und erfordern einen expliziten Einschluss. Beispiele dafür sind Solaranlagen, Spielgeräte, Gartenmöbel, Poolabdeckungen oder Carports. Generell sollten alle Erweiterungen in die Versicherung eingeschlossen werden, um Unterversicherung zu vermeiden. Denn entspricht die Versicherungssumme nicht dem aktuellen Wert des Gebäudes bzw. der Wohnung, kann die Versicherung im Schadenfall die Leistung für den gesamten Schaden anteilig kürzen.
Optische Schäden oft nicht mitversichert
„Für die richtige Ausgestaltung Ihrer Eigenheim- und Haushaltsversicherung sollten Sie unbedingt einen Profi wie die UVK zu Rate ziehen. Die Versicherungsexperten wissen genau worauf es ankommt und erstellen ein Deckungskonzept, das genau auf die Bedürfnisse des Versicherungsnehmers zugeschnitten ist. Viele Versicherungsnehmer gehen beispielsweise automatisch davon aus, dass optische Schäden mitversichert sind und werden im Schadenfall eines Besseren belehrt“, weiß Franz Waghubinger um die Probleme bei Hagelschäden: „Wenn Ihnen also neben der Funktionstüchtigkeit Ihrer Jalousien auch die Optik wichtig ist, dann sollten Sie prüfen, ob optische Schäden in Ihrer Versicherung eingeschlossen sind. Nur dann ersetzt die Versicherung Ihren verbeulten, aber funktionstüchtigen Sonnenschutz.“
Vereinbarung für Naturkatastrophenschäden
Ebenfalls meist nicht automatisch eingeschlossen sind Schäden durch außergewöhnliche Naturereignisse wie Hochwasser, Muren, Orkane oder Erdbeben. Dazu bedarf es einer gesonderten Vereinbarung für Naturkatastrophenschäden. Je nach Produkt sind hier bereits ansprechende Summen versicherbar. „Die richtige Ausgestaltung Ihrer Versicherungen inklusive Naturkatastrophendeckung ist also ein Muss, um nicht auf Unwetterschäden sitzen zu bleiben. Die richtige Ausgestaltung von Eigenheim- und Haushaltsversicherungen ist eine komplexe Sache, die viel Erfahrung benötigt“, so Waghubinger. „Eine professionelle Beratung ist dabei das A und O“, ergänzt der erfahrene Versicherungsmakler.
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