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Luxus-Campingprojekt in Hinterstoder: Kontroversen um VfGH-Urteil und politische Reaktionen

Sophie Kepplinger, BA, 25.03.2025 13:33

HINTERSTODER. Kurz vor der Eröffnung des neuen Luxus-Campingresorts in Hinterstoder sorgt ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) für erneute Debatten. Während Umwelt- und Klima-Landesrat Stefan Kaineder (Grüne) einen sofortigen Baustopp fordert, sieht Bürgermeister Klaus Aitzetmüller (ÖVP) die rechtliche Grundlage für den Bau durch eine neue Widmung gesichert. Auch Wirtschafts-Landesrat Markus Achleitner (ÖVP) weist die Kritik der Grünen als unbegründet zurück.

Das Luxus-Campingresort soll Anfang Mai Eröffnung feiern. Archivbild: Jänner 2024. (Foto: Fotokerschi)
Das Luxus-Campingresort soll Anfang Mai Eröffnung feiern. Archivbild: Jänner 2024. (Foto: Fotokerschi)

Wie die Grünen in einer Aussendung mitteilen, habe der VfGH die Baubewilligung für das umstrittene Campingprojekt aufgehoben. Bereits im Vorjahr erklärte das Höchstgericht die raumordnungsrechtliche Widmung für gesetzwidrig. Stefan Kaineder fordert konsequente Schritte: „Ein Baustopp ist unumgänglich, um die Interessen von Natur und Umwelt zu schützen.“

Grüne: Kritik an Vorgehen der Gemeinde

Karin Zörrer-Zeiner, Fraktionssprecherin der Grünen in Hinterstoder, äußert sich empört: „Ich bin erschüttert über das Vorgehen der Gemeinde und insbesondere des Bürgermeisters in dieser ganzen Causa.“ Sie hebt hervor, dass das Urteil ein wichtiger Sieg für die Rechtsstaatlichkeit und transparente Raumordnungspolitik sei.

Bürgermeister: Neue Widmung schafft rechtliche Basis

Bürgermeister Klaus Aitzetmüller weist die Kritik zurück und erklärt im Gespräch mit Tips, dass inzwischen eine neue Widmung geschaffen wurde: „Das Landesverwaltungsgericht muss zwar neuerlich über die Beschwerde des Baubewilligungentscheids entscheiden, die neuerliche Entscheidungspflicht ist jedoch insofern ohne großen Belang, da zwischenzeitlich ohnehin die Widmung saniert wurde. Der Bau kann ungehindert fortgesetzt werden.“ Der Bürgermeister erwartet, dass das Landesverwaltungsgericht den Bescheid in einer neuen Verhandlung bestätigen wird. „Der Gemeinde Hinterstoder ist kein Fehler anzulasten, der Bau kann ungehindert fortgesetzt werden. In einer neuen Erkenntnis muss das Landesverwaltungsgericht von der neuen Widmung ausgehen“, so Aitzetmüller.

Achleitner: Kritik der Grünen entbehrt Faktenbasis

Landesrat Markus Achleitner wirft den Grünen vor, die Situation zu skandalisieren. In einer Stellungnahme stellt er klar, dass der VfGH nicht die Baubewilligung selbst aufgehoben habe, sondern lediglich die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts, das eine Beschwerde eines Nachbarn abgewiesen hatte. „Die Entscheidung des VfGH hat nichts anderes zur Folge, als dass das Landesverwaltungsgericht sich nochmals mit der Beschwerde befassen muss. Für das Campingprojekt liegt inzwischen eine genehmigte Widmung vor, die Grundlage für die neuerliche Entscheidung sein wird“, so Achleitner.


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