Verfassungsgerichtshof: Stichwahl muss bundesweit wiederholt werden
WIEN. Der Verfassungsgerichtshof hat soeben sein Urteil in Sachen Bundespräsidentenwahl verkündet. Das Gericht gibt der Klage der FPÖ statt und annulliert das Ergebnis der Stichwahl. Somit muss der zweite Wahlgang bundesweit wiederholt werden.
Punkt 12 Uhr Mittags gab Verfassungsgerichtshof-Präsident Gerhart Holzinger das Ergebnis des Prüfverfahrens vor zahlreichen Medienvertretern bekannt. Demnach wird der von FPÖ-Chef HC Strache angestrengten Wahlanfechtung stattgeben. Hintergrund sind zahlreiche Unregelmäßigkeiten bei der Auszählung der Briefwahlstimmen. Manipulationen wurden Holzinger zufolge jedoch keine festgestellt. Die Stichwahl muss nun bundesweit wiederholt werden. Eine Beschränkung der Aufhebung allein auf die Briefwähler sei nicht möglich.
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