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Kündigung im Krankenstand: Arbeiterkammer erkämpft 2.350 Euro Entgeltfortzahlung

David Ramaseder, 31.12.2024 10:25

LINZ-LAND. Kündigung im Krankenstand – was für viele ein Schreckensszenario ist, wurde für einen Projektleiter aus dem Bezirk Linz-Land zur Realität. Der Arbeitgeber weigerte sich nicht nur, die Entgeltfortzahlung zu leisten, sondern zog den Streit über mehrere Instanzen durch. Erst der Oberste Gerichtshof setzte der Auseinandersetzung ein Ende und sprach dem Mann 2.350 Euro zu.

AK-Präsident Andreas Stangl (Foto: AK OÖ/Wolfgang Spitzbart                                   .)
AK-Präsident Andreas Stangl (Foto: AK OÖ/Wolfgang Spitzbart .)

Der Fall begann mit einer Krankmeldung, die nach Angaben des behandelnden Arztes kein voraussichtliches Ende der Arbeitsunfähigkeit angeben konnte, da dies medizinisch noch nicht absehbar war. Der Arbeitgeber sah dies als Anlass, die Zahlung zu verweigern. Trotz Intervention der Arbeiterkammer (AK) blieb er bei seiner Haltung, was den Gang vor das Arbeits- und Sozialgericht notwendig machte.

Sowohl in erster als auch in zweiter Instanz entschieden die Gerichte zugunsten des Arbeitnehmers: Die Entgeltfortzahlung war rechtens, und der Arbeitgeber wurde zur Zahlung verurteilt. Doch selbst danach wollte der Arbeitgeber nicht einlenken und versuchte, den Obersten Gerichtshof einzuschalten. Dieser wies die außerordentliche Revision ab, womit das Urteil rechtskräftig wurde.

„Der Fall zeigt einmal mehr, wie wichtig es ist, sich bei ausbleibenden Zahlungen rasch an die Arbeiterkammer zu wenden, um zu seinem Recht zu kommen“, betont AK-Präsident Andreas Stangl. Die Arbeiterkammer Linz-Land hat für ihr Mitglied den Weg durch alle Instanzen begleitet und so eine deutliche Botschaft gesendet: Arbeitnehmerrechte sind kein Verhandlungsspielraum.


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