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Landespreise für Kultur und Talentförderungsprämien 2020 ausgeschrieben

Karin Seyringer, 03.04.2020 09:27

OÖ/LINZ. Die Landespreise für Kultur und die Talentförderungsprämien sind zwei wichtige Initiativen des Kulturlandes Oberösterreich, um herausragendes Kunstschaffen vor den Vorhang zu holen. Sie werden selbstverständlich auch heuer ausgeschrieben. Aufgrund der derzeitigen Situation wurde allerdings die Bewerbungsfrist bis Mitte Juni verlängert.

Foto: REDPIXEL.PL/Shutterstock.com
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Die Landespreise für Kultur und die Talentförderungsprämien sind zwei wichtige Initiativen des Kulturlandes Oberösterreich, um herausragendes Kunstschaffen vor den Vorhang zu holen. Aufgrund der derzeitigen Situation wurde die Bewerbungsfrist bis Mitte Juni verlängert, die Verleihungsfeier wird im Dezember stattfinden.

„Auch wenn in der derzeitigen Situation der Kulturbetrieb de facto zum Erliegen gekommen ist, ist die Ausschreibung der Landespreise für Kultur und der Talentförderungsprämien ein Signal in Richtung Zukunft. Wir werden alles tun, um den Kunst- und Kulturbetrieb zu unterstützen, gut aus der derzeitigen Krise zu kommen“, betont Landeshauptmann Thomas Stelzer.

Ausgeschriebene Sparten

Ausgeschrieben werden 2020 die Sparten Architektur, Fotografie, Film (Fachbereich Spielfilm und Dokumentarfilm), sowie Musik (Teilbereich: Improvisation, avantgardistische Musikexperimente und elektronische Musik inkl. Jazz).

Für die mit je 7.500 Euro dotierten Landespreise können sich Personen ab dem 36. Lebensjahr bewerben, die entweder aus Oberösterreich stammen oder hier seit mindestens vier Jahren ihren ständigen Wohnsitz und Mittelpunkt der Lebensinteressen haben. Darüber hinaus können sich auch Personen bewerben, deren künstlerisches oder wissenschaftliches Werk in hervorragender Weise für Oberösterreich bedeutsam ist.

Talentförderungsprämien sind mit je 5.400 Euro dotiert. Bewerben können sich dafür Personen bis zum 35. Lebensjahr, die entweder aus Oberösterreich stammen oder hier seit mindestens vier Jahren ihren ständigen Wohnsitz und Mittelpunkt der Lebensinteressen haben. Bei Nachweis der Kindererziehungszeiten kann die Altersgrenze bis zum 40. Lebensjahr verlängert werden (pro Kind drei Jahre, maximal jedoch 5 Jahre).

Das Einreichen der Bewerbungen ist unter kd.post@ooe.gv.at bis Freitag, 19. Juni 2020, möglich.

Die genauen Ausschreibungsunterlagen sind unter www.land-oberoesterreich.gv.at veröffentlicht.


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