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ÖAMTC: Private Drohnenaufnahmen im Stadtgebiet in der Regel nicht erlaubt

Tips Logo Anna Stadler, 31.03.2020 17:52

OÖ. Luftaufnahmen von leergefegten Städten zu machen oder zum Spaß eine Drohne steigen zu lassen, kann derzeit verlockend sein. Der ÖAMTC rät aktuell jedoch ab, die Fluggeräte steigen zu lassen.

Private Drohnenaufnahmen im Stadtgebiet sind in der Regel nicht erlaubt. Foto: Dmitry Kalinovsky/Shutterstock.com
Private Drohnenaufnahmen im Stadtgebiet sind in der Regel nicht erlaubt. Foto: Dmitry Kalinovsky/Shutterstock.com

Luftaufnahmen von Städten, Drohnen zur Desinfektion ganzer Ortschaften oder die Überwachung der Ausgangsbeschränkungen, zum Beispiel in Spanien, Belgien und China – die Einsatzgebiete für die unbemannten Fluggeräte in der Corona-Krise sind vielfältig. Doch auch viele Privatpersonen haben aktuell Zeit, ihre Drohnen zu starten. „Um niemanden in der momentanen Ausnahmesituation unnötig zu verunsichern, würde ich derzeit von nicht notwendigen Drohnenflügen eher abraten“, rät ÖAMTC-Drohnenexperte Benjamin Hetzendorfer.

Ausfallsichere Systeme sind Pflicht

Wer seine Drohnen startet, müsse sich an die Spielregeln im Luftverkehr halten, um niemanden zu gefährden und sicher im Luftraum unterwegs zu sein. „Flüge über besiedeltem Gebiet sind nur erlaubt, wenn das Fluggerät mit ausfallsicheren Systemen ausgestattet ist. Diese Kriterien erfüllen nur wenige Drohnen. Das heißt, dass private Drohnenaufnahmen von leergefegten Straßen im Stadtgebiet in der Regel nicht erlaubt sind“, so Hetzendorfer. Ein EU-weites Drohnenregulativ gilt erst ab 1. Juli 2020, bis dahin gelten die österreichischen Drohnen-Bestimmungen.

Vorschriften beachten

„Prinzipiell unterscheidet man zwischen Spielzugdrohnen, für die keine Bewilligung erforderlich ist, und bewilligungspflichtigen Drohnen. Für beide – auch für die kleinen – gibt es Vorschriften“, so Hetzendorfer. Der ÖAMTC-Drohnenexperte informiert über die wichtigsten Regeln für Drohnenpiloten. 

Was ist was? - Fluggeräte bis 79 Joule maximale Bewegungsenergie – das sind üblicherweise Minidrohnen bis circa 250 Gramm – dürfen ohne Bewilligung der Luftfahrtbehörde bis maximal 30 Meter über Grund geflogen werden. Alle übrigen Drohnen unterliegen den Bestimmungen des Luftfahrtgesetzes. Dafür sind eine Betriebsbewilligung der Luftfahrtbehörde und eine Haftpflichtversicherung notwendig.

Wo darf ich fliegen? - Der überwiegende Teil der bewilligten Drohnen darf nur über unbesiedeltem Gebiet geflogen werden – mit entsprechendem Abstand zu Wohngebieten. Über besiedeltem Gebiet dürfen nur Fluggeräte mit ausfallsicheren Systemen und kleinere Spielzeugdrohnen fliegen – allerdings stets mit dem Grundsatz, keine Personen oder Sachen zu gefährden.

Sicherheitszonen beachten - Rund um Flughäfen, Militärflugplätzen oder Hubschrauberlandeplätzen gibt es in Österreich viele Sicherheitszonen. Dort sollten die Drohnen auf jeden Fall am Boden bleiben.

Rechtsvorschriften - Neben den luftfahrtrechtlichen Bestimmungen muss auch auf Persönlichkeitsrechte, Nachbarrechte oder Datenschutzbestimmungen geachtet werden. Sobald Personen identifizierbar sind, ist deren ausdrückliche Genehmigung einzuholen. Auch das Ausspionieren fremder Grundstücke ist verboten.

Achtung Flugverkehr - Die ÖAMTC-Flugrettung arbeitet weiterhin auf Hochtouren. „Begegnungen mit unbemannten Luftfahrzeugen gefährden die Sicherheit von Crew und Patient. Daher ist die Drohne im Fall der Annäherungen eines Flugzeuges oder Hubschraubers unverzüglich zu landen“, fordert der ÖAMTC-Drohnenexperte.


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