Sonntag 27. April 2025
KW 17


Weitere Angebote

Sociale Medien

Kontakt

Schutzvorgaben auch für das Verlassen von Seniorenheimen konkretisiert

Anna Stadler, 20.05.2020 13:57

OÖ. Nachdem mit 4. Mai das Besuchsverbot in Seniorenheimen und Wohneinrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigungen schon gelockert wurden, gibt es nun konkrete Schutzvorgaben und Empfehlungen beim Verlassen der Einrichtungen.

 (Foto: FamVeld/Shutterstock.com)
(Foto: FamVeld/Shutterstock.com)

Bereits mit 4. Mai hat das Land Oberösterreich das bis dahin gültige Besuchsverbot in stationären Einrichtungen der Altenarbeit und der Behindertenhilfe gelockert. Seitdem sind Besuche unter der Einhaltung von Schutzmaßnahmen in einem ersten vorsichtigen Schritt wieder möglich.

Ergänzend dazu wurden nun auch die Regelungen für das Verlassen der Einrichtungen konkretisiert. „Es ist gut, dass wir aufgrund der anhaltend stabilen Situation in den stationären Pflege- und Wohneinrichtungen einen weiteren Schritt in Richtung Normalität setzen können“, betonen Landeshauptmann Thomas Stelzer und Sozial-Landesrätin Birgit Gerstorfer.

Regeln beim Verlassen der Einrichtungen

Um die Rückverfolgung von Infektionsketten sicherstellen zu können, müssen der Einrichtungsleitung die geplanten Aktivitäten mitgeteilt werden. Die Bewohner und externen Begleitpersonen sind in den allgemeinen Schutz- und Hygienemaßnahmen zum Umgang außerhalb der Einrichtungen (Abstand halten, Tragen von Mund-Nasenschutz etc.) zu unterweisen.  Externe Begleitpersonen müssen bestätigten, dass keine Infektionskrankheiten oder Covid-19 Symptome vorliegen.

Quarantäne nach jedem Verlassen nicht zumutbar

Die einzig risikoausschließende Maßnahme bei einer Rückkehr in die Einrichtung wäre, aus medizinischer Sicht, die Anordnung einer 14-tägigen Quarantäne. „Das ist in der Praxis den Bewohnern und Mitarbeitern nicht zumutbar.“ Mit den neuen Regelungen können an Stelle einer Isolation nach der Rückkehr auch andere, risikominimierende Maßnahmen, wie eine tägliche Temperaturkontrolle und engmaschige Beobachtung des Gesundheitszustandes sowie entsprechende Schutzvorkehrungen in den Wohnbereichen (zum Beispiel das Tragen von Masken in den Allgemeinräumlichkeiten) gesetzt werden.


Kommentare sind nur für eingeloggte User verfügbar.

Jetzt anmelden