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Corona-Lockdown: Die wichtigsten Fragen und Antworten

Online Redaktion, 02.11.2020 17:11

OÖ/NÖ. Muss ich ab 20 Uhr in meinem eigenen Wohnbereich sein? Darf ich noch Freunde nach Hause einladen? Darf mein Partner bei mir übernachten? Kann ich zum Arzt gehen? Ist ein Friseurbesuch möglich? Kann ich ins Hallenbad? Fahren öffentliche Verkehrsmittel auch zwischen 20 und 6 Uhr? Der neue zweite Lockdown wirft viele Fragen auf, die den Alltag beeinflussen. Tips sammelt die häufigsten Fragen und Antworten, der Artikel wird laufend aktualisiert.

 (Foto: Jordan Feeg/Shutterstock.com)
(Foto: Jordan Feeg/Shutterstock.com)

Ab Dienstag, 3. November, 0 Uhr, gilt neben einer Reihe von weiteren Maßnahmen eine nächtliche Ausgangsbeschränkung von 20 Uhr bis 6 Uhr.

Wie lange gilt die Ausgangsbeschränkung?

Die nächtliche Ausgangsbeschränkung gilt vorerst für zehn Tage, also bis inklusive 12. November. Die restlichen Regelungen gelten vorerst den ganzen November, bis inklusive 30. November 2020.

Was ist, wenn ich in der Nacht meine Wohnung verlassen muss?

Die neue Verordnung zählt fünf Gründe auf, warum auch während der nächtlichen Ausgangsbeschränkung die eigene Wohnung verlassen werden dürfen.

  • Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum
  • Betreuung von und Hilfeleistung für unterstützungsbedürftige Personen sowie Ausübung familiärer Rechte und Erfüllung familiärer Pflichten
  • Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens
  • Berufliche Zwecke und Ausbildungszwecke, sofern erforderlich
  • Aufenthalt im Freien zur körperlichen und psychischen Erholung

Laut Innenminister Karl Nehammer müssen keine Beweise vorgelegt werden, wenn man sich während der Ausgangsbeschränkung draußen aufhält. Der Grund muss kontrollierenden Beamten lediglich glaubhaft vermittelt werden. Ob dies der Wahrheit entspricht, liege im Ermessen der Beamten.

Was zählt alles zu „körperlicher und physischer Erholung“?

Klassische Beispiele sind spazieren gehen, joggen, oder mit dem Hund Gassi gehen. Während der Zeit der Ausgangsbeschränkung ist die Benutzung des Autos erlaubt, nicht aber kann eine Fahrt mit der U-Bahn, Bus und Zug als  körperliche und physische Erholung geltend gemacht werden.

Darf ich abends meine Freunde besuchen?

In der Verordnung ist geregelt, dass man sich nach 20 Uhr im eigenen, privaten Bereich aufhalten muss – dazu zählt auch der Zweitwohnsitz. Der Aufenthalt in anderen privaten Bereichen (z.b. bei Freunden) ist laut der Verordnung nach 20 Uhr nicht mehr gestattet. Der große Unterschied zur Lockdown-Verordnung vom Frühjahr: Damals regelte die Verordnung das Betreten des öffentlichen Raumes, die neue Verordnung zielt auf das Verlassen des privaten Wohnraumes ab. Wie die Regierung betont, ist das Besuchen von Freunden jedenfalls kein zulässiger Grund, den privaten Wohnbereich in der Nacht zu verlassen.

Darf ich nach 20 Uhr zu meinem Partner fahren?

Der Kontakt mit dem Lebenspartner ist nach wie vor zu jeder Zeit erlaubt. Man darf auch nach 20 Uhr zu ihm fahren und dort übernachten. Die Regierung stuft das als „Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse“ ein.

Fahren die Öffis zwischen 20 und 6 Uhr normal weiter?

Es gibt keine gesonderten Vorschriften für Öffi-Fahrten während der Zeit der Ausgangsbeschränkungen. Die Linz AG etwa fährt vorerst nach Normalfahrplan. Bis auf Widerruf verkehren an den Wochenenden (Freitag auf Samstag und Samstag auf Sonntag), sowie an Feiertagen in Linz auch keine Nachtlinien.

Der OÖ Verkehrsverbund bleibt beim Normalfahrplan. Ausnahme: Der „Nachtschwärmer“ im Raum Vöcklabruck wird vorübergehend eingestellt.

Seilbahnen und Gondeln dürfen nicht zu Freizeitzwecken verwendet werden.

Darf ich haushaltsfremde Personen im Auto mitnehmen?

Fahrgemeinschaften sind erlaubt, ebenso die Taxifahrt. Voraussetzung: Pro Sitzreihe (inklusive Lenker) dürfen nur zwei Personen sitzen. Mund-Nasenschutz (keine Visire) ist zu tragen.

In der Praxis bedeutet dies: Es ist weiterhin erlaubt, das Nachbarkind zur Schule, oder einen Arbeitskollegen mit dem Auto in die Arbeit mitzunehmen, allerdings dürfen eben nicht mehr als zwei Personen pro Sitzreihe unterwegs sein und es muss von allen Insassen ein MNS getragen werden. Oder: Eine vierköpfige Familie darf demnach niemanden mehr im Auto mitnehmen, wenn das Fahrzeug nur über zwei Sitzreihen verfügt, außer die fünfte Person lebt im selben Haushalt, in welchem Fall auch kein MNS getragen werden muss. In Taxis, taxiähnlichen Betrieben und Massenbeförderungsmitteln besteht immer MNS-Pflicht.

Darf ich tagsüber mit Freunden in meinem Garten Fußballspielen?

Neben der nächtlichen Ausgangsbeschränkung gelten auch tagsüber bestimmte Abstandsregelungen. So etwa besagt die aktuelle Verordnung, dass auch zu Zeiten außerhalb der Ausgangsbeschränkung im Freien nur sechs Personen aus zwei Haushalten aufeinandertreffen dürfen. Dies gilt sowohl für Treffen im Öffentlichen Raum, als auch für Kontaktsportarten. Grundsätzlich gilt im Öffentlichen Raum für Personen, die nicht in einem gemeinsamen Haushalt leben, die Ein-Meter-Abstandsregel.

Erlaubt sind weiterhin Individual- und Freizeitsportarten outdoor, bei denen der Abstand eingehalten werden kann. Kontaktsportarten wie Fußball sind nicht erlaubt - Ausnahme: Profisport.

Kann ich tagsüber meine Freunde in meine Gartenhütte einladen?

Private Veranstaltungen in Garagen, Gärten und Schuppen sind untersagt – hier wurden seitens der Regierung auch verstärkte Kontrollen angekündigt. Tagsüber dürfen sich im öffentlichen Raum höchstens sechs Personen (plus sechs Kinder) aus maximal zwei Haushalten treffen. Dieselbe Regelung gilt für Treffen in Gärten, Garagen und Schuppen. Für den eigentlichen Wohnbereich gibt es keine Einschränkungen, hier appelliert die Regierung, auf haushaltsfremde Kontakte zu verzichten.

Ich habe Kinder im schulpflichtigen Alter, können diese in die Schule?

Kindergärten, Volksschulen, Mittelschulen, Polytechnische Schulen und Sonderschulen bleiben vorerst offen. Oberstufen, Universitäten und Fachhochschulen stellen auf Distance Learning um. Der Dienstag, 3. November gilt hier als Übergangstag, Schüler im Distance Learning können sich etwaige Unterlagen, Lernmaterialien und Hefte in der Schule abholen.

Ich möchte tagsüber gerne in ein Restaurant essen gehen - ist das möglich?

In der Gastronomie ist bis vorerst Ende November die Konsumation vor Ort nicht erlaubt, mit Ausnahme von Kantinen. Zwischen 6 und 20 Uhr können Speisen und Getränke abgeholt werden, die Lieferung ist rund um die Uhr erlaubt.

Ich habe Mitte November einen Wellness-Urlaub gebucht - kann ich diesen antreten?

Hotels sind grundsätzlich geschlossen, es gibt Ausnahmen. Betreten werden dürfen Beherbergungsbetriebe aus beruflichen Gründen, zu Ausbildungszwecken, zur Stillung eines dringenden Wohnbedürfnisses, durch Kurgäste, durch Internatsschüler oder Lehrlinge (Wohnheime).

Kann ich zum Friseur gehen?

Wie auch allgemein der Handel, können weiterhin auch körpernahe Dienstleister offen lassen - etwa Friseure, Masseure oder Kosmetiksalons. Kann der Mindestabstand nicht eingehalten werden, müssen geeignete Schutzmaßnahmen getroffen werden.

Kann ich ins Kino oder ins Theater gehen?

Kultur- und Sportveranstaltungen sind von der neuen Verordnung, wie schon im Frühjahr wieder hart getroffen. Veranstaltungen, die der Unterhaltung und Belustigung dienen, sind untersagt. Dazu zählen laut §13 (2) der Verordnung beispielsweise kulturelle Veranstaltungen, Sportveranstaltungen, Hochzeitsfeiern, Geburtstagsfeiern, Fahrten mit Reisebussen oder Ausflugsschiffen zu touristischen Zwecken, Ausstellungen, Kongresse, Fach- und Publikumsmessen und Gelegenheitsmärkte. Geschlossen sind alle Freizeiteinrichtungen wie Kinos, Theater, Museen, aber auch Tiergärten.

Auch geschlossen bleiben Einrichtungen zur Ausübung der Prostitution, sie sind als Freizeitbetriebe gelistet.

Ausgenommen vom Veranstaltungsverbot sind Proben und künstlerische Darbietungen ohne Publikum. Sie müssen aber beruflichen Zwecken dienen. Berufliche Aus- und Fortbildungen sind ebenso gestattet wie Demonstrationen und Zusammenkünfte von Organen politischer Parteien.

Geöffnet bleiben auch Bibliotheken.

Ich habe eine Hochzeit geplant - kann ich heiraten?

Es ist möglich, am Standesamt zu heiraten. Hochzeitsfeiern sind untersagt. Kirchliche Trauungen werden vorerst ebenfalls nicht vorgenommen. Laut Katholischer Kirche werden aufschiebbare religiöse Feiern auch aufgeschoben, dazu zählen Trauungen.

Wie sind die Bestimmungen für Begräbnisse?

Begräbnisse sind erlaubt, mit einer maximalen Teilnehmerzahl von 50 Personen.

Finden Christkindl- und Adventmärkte statt?

Wie alle anderen Veranstaltungen unterliegen Christkindl- und Adventmärkte dem Veranstaltungsverbot. Die Märkte in Linz sind mit Stand 2. November abgesagt. Andere Städte überlegen noch, ob und wie ein Start im Dezember möglich ist.

Kann ich zum Arzt gehen?

Arztbesuche sind jedenfalls erlaubt, da sie zur Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse dienen. Sie sind auch nach 20 Uhr gestattet. Aber auch die telefonische Krankschreibung für alle Krankheiten ist wieder möglich.

Kann ich meine Oma im Altenheim besuchen?

Für Alten- und Pflegeheime gilt: Besuche sind nur alle zwei Tage erlaubt, pro Tag maximal eine Besuchsperson pro Bewohner, insgesamt maximal zwei Personen. Besucher müssen entweder einen negativen Covid-19-Test vorlegen oder eine adäquate Atemschutzmaske tragen.

Ausgenommen von dieser Regelung sind die Palliativ - und Hospizbegleitung sowie Seelsorge zu „kritischen Lebensereignissen“. Für externe, nicht medizinische Dienstleister gilt ein Betretungsverbot in Alten- und Pflegeheimen.

Finden Gottesdienste statt?

In Österreich ist die Religionsfreiheit verfassungsrechtlich geschützt. Jeder Bürger hat das Recht, seine Religion einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen öffentlich oder privat, durch Gottesdienst, Unterricht, Andachten und Beachtung religiöser Gebräuche auszuüben. Gottesdienste sind daher erlaubt. Das Kultusministerium und die Religionsgemeinschaften haben allerdings die Regeln verschärft.

Es gilt ein Mindestabstand von 1,5 Metern. Wie bisher ist dabei ein Mund-Nasenschutz zu tragen. Der neue Mindestabstand zwischen Personen, mit denen man nicht im gemeinsamen Haushalt lebt, darf unterschritten werden, „wenn dies die Vornahme religiöser Handlungen erfordert - hierbei ist ebenfalls ein Mund-Nasenschutz zu tragen“, heißt es in der Vereinbarung, die zwei zusätzliche Verschärfungen enthält: So werden Gemeinde- und Chorgesänge bis auf Weiteres ausgesetzt. „Aufschiebbare religiöse Feiern werden auch aufgeschoben“, heißt es weiter und als Beispiel werden dafür Trauungen genannt. Wie bisher muss bei Gottesdiensten Desinfektionsmittel ausreichend zur Verfügung gestellt werden.


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David
David
23.12.2020 22:32

Handel Pick up

Kann ich während dem lockdown zum Beispiel ein Gerät von der Reparatur abholen oder muss ich bis zum Ende des lockdowns warten?

Antworten
Tips Redaktion
Tips Redaktion
24.12.2020 11:53

Handel Pick up

Hallo David! Anders als in den letzten Lockdowns ist dies ab 26. Dezember möglich, wenn der Betrieb das anbietet. Bei diesem Artikel handelt es sich um die Bestimmungen zum zweiten Lockdown, jene zum dritten ab 26. Dezember sind hier zu finden: https://www.tips.at/nachrichten/linz/land-leute/523789-lockdown-ab-26-dezember-die-regelungen-im-ueberblick

Schöne Feiertage!

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Fritz
Fritz
19.11.2020 15:03

Kann man hier Fragen stellen, die auch kompetent beantwortet

Kann man hier Fragen stellen, die auch kompetent beantwortet werden?

Antworten
Tips Redaktion
Tips Redaktion
20.11.2020 11:20

Fragen

Zur Beantwortung von Fragen empfehlen wir die detaillierten Informationen zur aktuellen Lockdown-Verordung, zu finden unter www.tips.at/n/521080 sowie die Informationsangebote des Sozialministeriums unter www.sozialministerium.at - beste Grüße, Ihr Tips-Team

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Antworten
gitzi007
gitzi007
17.11.2020 11:13

Möbelstück privat abholen

Hallo, kann ich ein privates Möbelstück (Bett für meinen Sohn) mit dem PKW- Anhänger von einem privaten Haushalt abholen? MfG

Antworten
Else Riedel
Else Riedel
17.11.2020 16:28

Darf meine Putzfrau kommen?

Darf meine Putzfrau und ein gartenhelfer kommen?

n
Antworten
Tips Redaktion
Tips Redaktion
20.11.2020 11:13

Neue Regelungen

Sehr geehrte Frau Riedel, wir dürfen darauf hinweisen, dass es ich bei diesem Artikel um die Maßnahmen des Teil-Lockdowns gehandelt hat - mittlerweile gelten im kompletten Lockdown andere Regelungen - zu finden unter www.tips.at/n/521080

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Antworten
Tips Redaktion
Tips Redaktion
20.11.2020 11:15

Aktuelle Regelungen

Was erlaubt ist und was nicht, ist im Detail in der Verordnung zum zweiten Lockdown nachzulesen - zu finden unter www.tips.at/n/521080

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