"Raser-Paket": Künftig auch Fahrzeug-Beschlagnahmung möglich
WIEN/OÖ/NÖ. Der Ministerrat bringt am Mittwoch ein geplantes Gesetzespaket gegen extreme Raserei auf den Weg. Fünf Punkte umfasst das von Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne) präsentierte Paket, darunter höhere Strafen, längerer Entzug des Führerscheins bis hin zur Beschlagnahme des Fahrzeuges.
„In den letzten Wochen und Monaten mussten wir regelmäßig lesen, dass es dramatische Unfälle auf den Straßen gibt, verursacht durch rücksichtslose Raser, die sich und andere ganz bewusst gefährden“, so die Verkehrsministerin vor Presse vor dem Ministerrat am Mittwoch.
Die bisherigen Strafen würden oftmals nicht wirken – „es handelt sich oft um unbelehrbare Wiederholungstäter, die sich von den jetzigen Strafen nicht abschrecken lassen“. Auch wenn das nur eine sehr kleine Gruppe sei, „wir werden in Zukunft härter gegen diesen kleinen Teil der unbelehrbaren Lenker vorgehen.“ Denn Menschen, die Verkehrsunfällen sterben, seien nicht nur eine Zahl in einer Statistik. „Sie sind Familienmitglieder, Freunde, Kollegen, Verwandte. Und jeder einzelne Tote ist einer zu viel. Ein Kind, ein Elternteil, das aufgrund von rücksichtslosen Rasern das Leben verliert, können wir nicht hinnehmen. Daher danke ich allen, die in den letzten Monaten unter großem Einsatz auf dieses Problem aufmerksam gemacht haben“, so Gewessler.
Höhere Strafen, Straßenrennen „besonders gefährliches Delikt“
Gemeinsam mit den Bundesländern wurde an einem Fünf-Punkte-Plan gegen extreme Raserei gearbeitet. Bei drei Punkten handelt es sich um Ausweitungen bestehender Gesetze.
- Die Erhöhung der Strafrahmen für überhöhte Geschwindigkeit wird von 2.180 Euro auf 5.000 Euro erhöht.
- Die Mindestentzugsdauer des Führerscheins wird verdoppelt.
- Der Beobachtungszeitrum für wiederholte Geschwindigkeitsübertretungen wird von zwei auf vier Jahre verdoppelt.
Zwei Punkte sind neue Maßnahmen: „Wie wir gesehen haben, reicht das alleine noch nicht, diese ganz gefährlichen Raser auf unseren Straßen daran zu hindern, uns alle zu gefährden“, so Gewessler.
Neu sind daher:
- Die Teilnahme an illegalen Straßenrennen wird zu einem „besonders gefährlichen Delikt“ in der Straßenverkehrsordnung. „Das bedeutet nicht nur Führerscheinentzug für mindestens sechs Monate, sondern auch die verpflichtende Nachschulung und im Wiederholungsfall eine verkehrspsychologische Untersuchung – dabei wird auch ganz grundlegend die Eignung für das Lenken eines Fahrzeuges nochmal untersucht“, erläutert die Ministerin.
- Die Möglichkeit der Beschlagnahmung des Fahrzeuges in besonders schweren und wiederholten Fällen von extremer Raserei soll geschaffen werden, man folge dabei internationalen Beispielen, so Gewessler. „Wer sich durch hohe Geldstrafen, durch Führerscheinentzug, durch alle anderen Maßnahmen nicht davon abhalten lässt, das Leben anderer zu gefährden, dem soll in Zukunft auch das Fahrzeug entzogen werden können.“
Beschlagnahmung: Rechtliche Fragen müssen noch geklärt werden
Umgesetzt werden sollen die ersten vier Punkte inklusive des Delikts des illegalen Straßenrennens „so rasch wie möglich“, diese Punkte wurden nun in Begutachtung geschickt und sollen noch vor dem Sommer in Kraft treten. Beim Punkt der Beschlagnahmung von Fahrzeugen gebe es laut Gewessler bereits positive Stellungnahmen des Verfassungsdienstes, hier fehlt noch die konkrete Ausgestaltung. „Die Beschlagnahmung ist natürlich eine Maßnahme, die viele rechtliche Fragen aufwirft - was macht man etwa, wenn ein Auto einer dritten Person gehört?“ Diese Fragen müssen mit Verfassungsjuristen geklärt werden, kommen soll die Maßnahme bis Jahresende.
KFV: „Maßnahmen greifen zu kurz“
Zwar begrüßt das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) das Raser-Paket, die Maßnahmen würden aber viel zu kurz greifen. „Viele Verkehrssicherheitskonzepte - die auch Menschenleben retten können - warten seit Jahren auf Realisierung und müssen endlich umgesetzt werden“, Othmar Thann, Direktor des KFV.
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