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Geschlossene Fahrschule: Das rät die Arbeiterkammer Betroffenen

Anna Fessler, 28.07.2023 14:12

LINZ. Nach der behördlichen Schließung einer Linzer Fahrschule sorgen sich Betroffene um bereits bezahltes Geld. Was die Arbeiterkammer Oberösterreich (AK OÖ) empfiehlt.

Über 80 Kunden einer behördlich geschlossenen Linzer Fahrschule haben sich besorgt um ihr Geld an den Konsumentenschutz der AK OÖ gewandt. (Foto: Pixelot/stock.adobe.com)

Wenn eine Fahrschule schließen muss, muss die Ausbildung bei einer anderen Fahrschule fortgesetzt werden. Die AK OÖ rät Betroffenen, sich eine Bestätigung über die bisherige Ausbildung ausstellen zu lassen, damit bereits absolvierte Ausbildungsteile nicht erneut bezahlt werden müssen.

AK: Ausbildungsbestätigung und Rückzahlung schriftlich einfordern

Wurden Ausbildungsteile bereits bezahlt, sind aber nicht mehr konsumierbar - wie im Fall einer behördlichen Schließung - müssen diese von der Fahrschule zurückgezahlt werden. Auch Mehrkosten, die entstehen, wenn man die Ausbildung bei einer teureren Fahrschule fortsetzt, können geltend gemacht werden. Voraussetzung ist in beiden Fällen die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens.

Als konkreten Schritt rät die AK OÖ, schriftlich eine Ausbildungsbestätigung und das Geld für bereits bezahlte, aber nicht mehr konsumierbare Leistungen einzufordern. Auch sollten sich Fahranwärter bei anderen Fahrschulen erkundigen, ob die Fortsetzung der Ausbildung zu gleichen oder ermäßigten Bedingungen möglich ist.

Über 80 Anfragen beim Konsumentenschutz zur Fahrschulschließung

Diesem Rat scheinen bereits einige Kunden gefolgt zu sein, in den sozialen Medien versichert die Fahrschule „friends“, dass mit Hochdruck an der Ausstellung der Bestätigungen gearbeitet werde, es aufgrund der Flut an Anfragen jedoch zu Wartezeiten komme. Was die Zahlungen der Schüler betreffe, werde intensiv an einer Lösung gearbeitet. 

Zwischenzeitig sei die Zahl der Anfragen besorgter Konsumenten auf über 80 angestiegen, teilt uns Robert Wurzinger vom Konsumentenschutz der AK OÖ mit. „Wenn die Betroffenen auf die von uns empfohlenen Rückforderungsschreiben binnen 14 Tagen keine Rückmeldung erhalten bzw. die Rückzahlung verweigert wird, so haben wir angeboten vorerst mittels schriftlicher Intervention eine außergerichtliche Lösung mit dem Unternehmen herbeizuführen und behalten uns gegebenenfalls weitere Schritte vor.“, so der Konsumentenschützer.

Schlechte Karten bei Insolvenz

Sollte es zu einer Insolvenz des Unternehmens kommen, können die Ansprüche im Zuge des Insolvenzverfahrens geltend gemacht werden – allerdings müssten Geschädigte in diesem Fall damit rechnen, dass nur eine geringe Quote zur Auszahlung käme. Konsumenten, die über eine entsprechende Rechtsschutzversicherung verfügen, könnten diese im Fall des Ausbleibens der Zahlung aktivieren.

Dass Fahrschüler im Falle einer Insolvenz einer Fahrschule auf bereits bezahlten Kosten sitzen bleiben, kritisiert die AK OÖ. Der Konsumentenschutz rät, nur Ausbildungsverträge mit gestaffelten Teilzahlungen abzuschließen. „Prinzipiell kann es aber nicht die Aufgabe der Konsumentinnen und Konsumenten sein, sich vor den wirtschaftlichen Turbulenzen der Fahrschulen zu schützen. Vielmehr ist der Gesetzgeber gefragt, hier für Sicherheit zu sorgen“, so AK-Präsident Andreas Stangl. 


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