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Brutaler Opferstockdieb mit vollkommener Verachtung für das Gericht

Steiner Christoph, 21.03.2025 11:00

LINZ. 15 Monate Haft fasste ein Slowake am Landesgericht Linz aus, weil er sich des Öfteren am Opferstock in der Pöstlingbergkirche unrechtmäßig bedient hat. Als in der Friedenskirche ein 77-jähriger Kirchengänger auf die Untaten aufmerksam wurde, schlug er diesen zusammen und trat auch noch auf seinen Kopf ein. Sein Verhalten vor Gericht ließ viele ratlos zurück.

In der Pöstlingbergkirche bediente sich der Slowake innerhalb von etwas mehr als zwei Monaten 13 Mal. (Foto: hdostal/fodo.media/stock.adobe.com)
In der Pöstlingbergkirche bediente sich der Slowake innerhalb von etwas mehr als zwei Monaten 13 Mal. (Foto: hdostal/fodo.media/stock.adobe.com)

„Ich habe selten so eine Respektlosigkeit vor Gericht erlebt“, entfuhr es der Richterin bei der Urteilsbegründung gegen einen 37-jährigen Slowaken, der sich ebenso wie seine Freundin wegen mehrerer Opferstockdiebstähle und schwerer Körperverletzung verantworten musste. Dass es im Strafprozessrecht so etwas wie Milderungsgründe bei der Bestimmung der Strafhöhe gibt, das dürfte dem Angeklagten in höchstem Maße egal gewesen sein.

Der Slowake und seine 22-jährige Freundin, die von der Polizei vorgeführt wurden, taten wenig, um Sympathiepunkte zu sammeln. Die Probleme begannen schon bei der Überprüfung der Generalien. Schon die Frage nach seinem Geburtstag war für den Angeklagten, für den eine Dolmetscherin übersetzen musste, zu viel. „Steht eh im Akt“, so seine geharnischte Antwort. Und auch bei der Frage nach der Schulbildung blieb er sich seiner Art treu. „Vier bis fünf Jahre Schule, ist das richtig?“, will die Richterin wissen. „Woher soll ich das wissen?“, lässt er übersetzen.

Zum ersten Mal wurde es der Richterin zu bunt. „Wir erwarten hier ein Mindestmaß an Respekt!“, ermahnte sie den Slowaken. Ohne damit zu ihm durchzudringen. „Was soll ich machen, soll ich mich erhängen“, wurden die Antworten nicht besser.

Seine Lebensgefährtin machte danach keinen motivierteren Eindruck, allerdings blieben zumindest andauernde Widerworte aus.

Auch Anwalt reichte es

Bei der Vernehmung blieb der Slowake bei seiner Linie. Zu den Vorwürfen - 13 Mal soll er sich in der Pöstlingbergkirche am Opferstock bedient haben (Schaden 1.950 Euro), in der Friedenskirche soll er einen 77-Jährigen geschlagen und getreten haben – kamen wieder nur widerwillige Antworten, bis es auch seinem Anwalt reichte. Er zitierte den Angeklagten samt der Dolmetscherin vor den Gerichtssaal, um mit ihm ein ernstes Wörtchen zu reden.

Anschließend angesprochen auf die vorgeworfenen 13 Diebstähle in der Pöstlingbergkirche fehlte ihm aber vorerst wieder die Erinnerung. Auf mehrmaliges Nachfragen kam dann irgendwann ein widerwilliges „Wenn es im Akt steht, wird es so sein.“

Zum Vorwurf, er habe in der Friedenskirche einen 77-Jährigen geschlagen und dem am Boden Liegenden gegen den Kopf getreten, dazu könne er auch nichts sagen. „Hätte ich ihn geschlagen, würde er anders ausschauen“, so der offensichtliche Menschenfreund.

Dann wird es leicht absurd mit der Verantwortung: „Ich bin nicht geflohen, bin dort geblieben und wollte meine Freundin ficken“, heißt es in der Übersetzung der Dolmetscherin. Der 77-Jährige hatte den Slowaken und einen Komplizen wohl bei einem neuerlichen Diebstahl gestört.

DNA auf der Wange

Zum Vorhalt, dass seine DNA an der Wange des 77-Jährigen gefunden wurde und er vom Opfer auch identifiziert wurde, bezichtigt er das Opfer der Lüge. Um irgendwann zu seinem eigenen Schluss zu kommen: „Passt schon so, sie können es auf mich schieben.“

Recht viel schneller geht die Einvernahme seiner jüngeren Freundin. Sie gibt zu, bei den Diebstählen Schmiere gestanden zu sein.

15 Monate unbedingte Haft

Am Schluss stand für den 37-Jährigen eine Verurteilung wegen schwerer Körperverletzung, Sachbeschädigung (die Brille des Opfers war beim Angriff gebrochen) und gewerbsmäßigen schweren Diebstahls und eine Strafe von 15 Monaten unbedingt.

„Sie haben eine bewundernswerte Respektlosigkeit im negativen Sinn an den Tag gelegt und sich damit keinen Gefallen getan“, so die Richterin zum Abschluss zum Angeklagten. Die 22-jährige Freundin wurde als Beitragstäterin zu zwölf Monaten Haft verurteilt, neun davon bedingt.

Das mittlerweile 79-jährige Opfer verzichtete auf Schmerzengeld oder Schadenersatz für die Brille.


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