Auch öffentliche Gottesdienste werden weiter ausgesetzt
OÖ/NÖ. Analog zum verlängerten Lockdown werden auch die öffentlichen Gottesdienste weiter ausgesetzt. Das haben alle 16 Religionsgemeinschaften mit Kultusministerin Susanne Raab vereinbart.
Die bisher geltende Corona-Vereinbarung der Religionsgemeinschaften mit dem Ministerium werden damit verlängert: Analog zu den allgemein geltenden Ausgangsbeschränkungen im Lockdown werden die öffentlichen Gottesdienste vorerst bis zum Ende der ersten Februarwoche ausgesetzt. Wie es danach weitergeht, wird entsprechend der dann gültigen neuen allgemeinen Regelungen vereinbart. Wie bereits jetzt stehen die Kirchen jedoch für persönliche Gebete offen.
Taufen und Trauungen verschieben
Für den Bereich der Katholischen Kirche werden damit erneut jene Regelungen verlängert, die seit dem 28. Dezember gelten und seitens der Bischofskonferenz festgelegt wurden. Demnach sind derzeit „nicht öffentlich zugängliche Gottesdienste“ im kleinsten Kreis zulässig. Sie können von fünf bis höchstens zehn im Vorhinein namentlich festgelegte Personen inklusive des Vorstehers stellvertretend für die ganze Gemeinde und unter Einhaltung von Schutzmaßnahmen gefeiert werden.
Taufen und Trauungen sind während des Lockdowns auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.
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