Geschlossene Kinderbetreuungseinrichtungen: Gemeinden bekommen Landesbeiträge trotzdem
OÖ. In der Corona-Krise mussten Kinderbetreuungseinrichtungen teilweise geschlossen werden. Das Land Oberösterreich zahlt den Landesbeitrag für Kinderbetreuungseinrichtungen aber in voller Höhe an die Gemeinden aus. Dafür wird die gesetzliche Grundlage geändert.

Änderungen bei der Anzahl der geführten Gruppen, den Öffnungszeiten oder bei der Personaleinteilung sollen keinen Einfluss auf die Auszahlung des Landesbeitrags haben. Ebenso sollen auch private Rechtsträger, die für ihr Personal Kurzarbeit in Anspruch nehmen, nicht benachteiligt werden.
Gesetz wird geändert
Um dies zu ermöglichen, bringt Landeshauptmann-Stellvertreterin Christine Haberlander im Auftrag von Landeshauptmann Thomas Stelzer eine Gesetzesänderung ein, um den Landesbeitrag abzusichern und so zu garantieren, dass für die oberösterreichischen Gemeinden im Kinderbetreuungsbereich Finanzierungssicherheit und damit Planungssicherheit besteht. „Eine Kürzung des Landesbeitrags und damit eine zusätzliche Belastung der Gemeinden kommen für uns nicht infrage, daher hoffe wir, dass die Gesetzesänderung angenommen wird,“ betonen Stelzer und Haberlander.
170 Millionen Euro
170 Millionen Euro leistet das Land OÖ mit dem Landesbeitrag zur Kinderbetreuung. „Viele der Einrichtungen sind derzeit geschlossen. Im Bereich der Elementarpädagogik sind circa die Hälfte der Einrichtungen durch private Träger wie etwa die Caritas organisiert, diese Träger haben Kurzarbeit beantragt. Es ist deshalb auch ein Zeichen der Wertschätzung, dass die Landesbeiträge für die Gemeinden in gleicher Höhe fließen“, so Gemeindebundpräsident Hans Hingsamer.
Kommentare sind nur für eingeloggte User verfügbar.
Jetzt anmelden