Linzer Einkaufsstraßen- und Wirtschaftsinitiativen: Baier plant "flexible Nothilfe" bei abgesagten Veranstaltungen
LINZ. Der Linzer Vizebürgermeister Bernhard Baier stellt Linzer Einkaufsstraßen- und Wirtschaftsinitiativen Hilfe in punkto abgesagter Veranstaltungen in Aussicht. Hier soll es „schnelle, unbürokratische“ Lösungen geben.

Die Linzer Einkaufsstraßen und regionalen Wirtschaftsinitiativen wurden durch Covid-19 auch bei geplanten Veranstaltungen getroffen. Vizebürgermeister und Wirtschaftsreferent Bernhard Baier will daher für Veranstaltungen mit schnellen und unbürokratischen Lösungen helfen.
Förderungen bleiben
Konkret heißt das: Bereits bewilligte Förderungen für Veranstaltungen und Aktionen der Einkaufsstraßen bleiben bestehen, auch wenn diese heuer Corona-bedingt verschoben oder umgeplant werden müssen. „Das reicht von der bloßen Verschiebung einer Veranstaltung, über die völlige Neuausrichtung, die Veränderung der Veranstaltungsgröße bis hin zur Umwandlung der geplanten Veranstaltung in ein völlig anderes Corona-konformes Format“, so Baier. Ideen seien hier keine Grenzen gesetzt. „So kann etwa aus dem geplanten Flohmarkt einer Einkaufsstraße eine Facebookkampagne zur Förderung des regionalen Handels werden.“
Die Förderung der Einkaufsstraßen durch das Wirtschaftsressort habe bereits bis dato den regionalen Handel und die Stadtteilzentren unterstützt. Mit der adaptierten flexiblen Nothilfe versucht man nun besonders unbürokratisch auf die Bedürfnisse der Einkaufsstraßen und Wirtschaftsinitiativen einzugehen, sodass diese schnell auf die veränderte Covid-19-Situation regieren können. „Wir wollen damit eine Erleichterung für den krisengebeutelten Handel schaffen und unnötige bürokratische Stolpersteine aus dem Weg räumen.“
Mögliche Veranstaltungen im Herbst
Aus heutiger Sicht könnten etwa die Veranstaltungen „Ufern“ sowie der Handwerksmarkt „Kunst und Können“ in der Altstadt im Herbst stattfinden. Konkrete Termine stehen noch nicht fest. Aber auch für Veranstaltungen der Einkaufsstraßen und regionalen Wirtschaftsinitiativen, die bereits stattgefunden hätten oder stattfinden würden und aufgrund der gesetzlichen Vorgaben der Bundesregierung abgesagt werden mussten oder müssen, werden bereits entstandenen Kosten für die Veranstaltung abgegolten. Betroffen ist davon etwa die Veranstaltung „Wein am Markt“.
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