Arzt verlässt OP: Land OÖ prüft Regelungen für Privatordinationen von Spitalsärzten
LINZ/OÖ. Aufgrund des Falles jenes Oberarztes, der am Kepler Universitätsklinikum eine OP verlassen hatte, um in seiner Privatordination einen Termin wahrzunehmen, kündigt die zuständige Gesundheitsreferentin LH-Stellvertreterin Christine Haberlander an, die Regelungen für Privatordinationen von Krankenhausärzten evaluieren zu lassen.
Die Geschäftsführung der Gesundheitsholding hat den Auftrag bekommen, die Richtlinien für den Betrieb einer Privatordination neben der Tätigkeit am Krankenhaus einer genauen Prüfung zu unterziehen und effektive Kontrollmechanismen sicherzustellen. „Die Tätigkeit im Krankenhaus und der Betrieb einer privaten Ordination müssen strengstens getrennt werden. Jegliche Beeinträchtigungen der Tätigkeit im Krankenhaus sind absolut nicht zu tolerieren und müssen streng geahndet werden. Ich werde daher die Geschäftsführung der Gesundheitsholding auffordern, umgehend eine Arbeitsgruppe einzusetzen, die sich sowohl mit der Überarbeitung der geltenden Richtlinien beschäftigt als auch aufgefordert ist, entsprechende Kontroll-Instrumente anzuwenden. Verstöße gegen diese Regelungen haben sofort dienstrechtliche Konsequenzen“, so Haberlander.
Sanitäre Aufsicht prüft
Der Linzer Bürgermeister Klaus Luger, der die Sanitäre Aufsicht der Stadt Linz mit der Prüfung des Falls beauftragt hat - Tips hat berichtet - forderte ebenfalls „das System und das Ausmaß von Privatpraxen von Spitalsärzten in allen Krankenhäusern offenzulegen.“
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