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Wenn der Mieter nicht zahlt: ÖHGB Linz bietet Vermietern rechtliche Unterstützung

Tips Logo  Anzeige, 09.09.2020 09:30

LINZ. Wenn der Mieter keine Miete gezahlt hat oder die Wohnung in schlechtem Zustand zurückgegeben hat, die Betriebskosten-Abrechnung zum Streitpunkt gerät, man über Reparatur- und Wartungspflichten des Mieters Bescheid wissen will oder eine Mietzinsüberprüfung droht – dann hilft der Österreichische Haus- und Grundbesitzerbund Linz (ÖHGB Linz) in der Linzer Spittelwiese rasch, kompetent und unkompliziert.

  1 / 3   Viele Vermieter schätzen die kompetente Beratung durch den ÖHGB Linz. Foto: Roman Samborskyi/shutterstock.com

Die Juristen des ÖHGB Linz sind Spezialisten im Miet- und Wohnrecht und lediglich den Mitgliedern und ihren Interessen verpflichtet. Sie kümmern sich um alle vermietungsspezifischen Anliegen. Mitglied werden kann beim ÖHGB Linz jeder, der etwas vermieten oder verpachten möchte, sei es das große Mietshaus, die kleine Eigentums-Garconniere, die Wohnung im renovierten Bauernhof, das ererbte Elternhaus, die Lagerhalle, den Parkplatz, das Gasthaus samt Gastgarten etc..

Ob sich die Liegenschaft in der Linzer Innenstadt befindet, weit oben im Mühlviertel oder in der schönen Stadt Steyr – der ÖHGB Linz informiert, berät und betreut Vermieter und Verpächter in Miet- und Wohnrechtsangelegenheiten, und steht allen Mitgliedern mit Rat und Tat zur Seite.

Erleichterte Ratsuchende – zufriedene Mitglieder

„Ich bin so erleichtert, dass es Sie gibt!“ ist in den Beratungsgesprächen oft zu hören. Wer kennt sich auch schon wirklich aus mit den Paragraphen, die im Mietrechtsgesetz stehen, mit den Rechten und Pflichten, welche den Vermieter und welche den Mieter treffen?“Ohne Ihre Hilfe hätte ich mich nie getraut, auf meinem Recht zu bestehen!“ meinte unlängst wieder ein Mitglied. Wer zieht schon gerne vor Gericht, kann es sich aber auch nicht leisten, auf die vertraglich vereinbarte Miete, die vielleicht zur Aufbesserung einer kleinen Pension dient, zu verzichten? Der ÖHGB Linz unterstützt seine Mitglieder deshalb auch bei Gerichtsverfahren und Mietzinsüberprüfungen, wenn eine vorherige Einigung nicht möglich ist.

Oft sind es auch ganz „kleine“ Probleme, die mit einem Schreiben der Juristen des ÖHGB Linz aus der Welt zu schaffen sind: Ablagerung von Gerümpel, Mülltrennung, Nutzung der Gemeinschaftsanlagen, defekte Geschirrspüler, die Wartung der Gastherme durch den Mieter, die Einhaltung von Ruhezeiten und vieles mehr.

COVID-19 Pandemie – Auswirkungen auf Vermieter

In den letzten Monaten wurden viele Vermieter aufgrund der derzeitigen COVID-19 Pandemie mit Forderungen ihrer Mieter nach Mietzinsminderungen oder gar gänzlichen Mietzinserlässen konfrontiert. Auch hier bietet der ÖHGB Linz seinen Mitgliedern rasche und unbürokratische Unterstützung.

Wird die Tätigkeit von Geschäftsraummietern durch die gegenwärtige Situation beeinträchtigt, so besteht aufgrund der gesetzlichen Regelungen in vielen Fällen ein Anspruch des Mieters auf Mietzinsminderung. Eine gänzliche Mietzinsbefreiung wird wohl nur in Ausnahmefällen gerechtfertigt sein.

Ob ein Mietobjekt wegen der COVID-19 Pandemie unbenutzbar ist, hängt vom Vertragszweck, dem jeweiligen Gewerbe und der konkreten Nutzung ab. Das Ausmaß der zulässigen Mietzinsminderung bzw. -befreiung kann bei Geschäftsräumen nur im Einzelfall auf Grundlage der konkreten Gebrauchsbeeinträchtigung beurteilt werden.

Durch das zweite COVID-19 Justiz-Begleitgesetz wurde bei Wohnungsvermietungen zu Lasten der Vermieter in bestehendes Recht eingegriffen. Mietzinsrückstände von Wohnungsmietern für die Monate April, Mai und Juni 2020 stellen bis 30.06.2022 (!) keinen Kündigungsgrund dar. Diese Mieten können bis einschließlich 31.12.2020 auch nicht eingeklagt oder mit der Kaution verrechnet werden, sofern der Zahlungsrückstand Folge der Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Mieters durch die COVID-19 Pandemie ist.

Kostenlose Erstberatung für Vermieter und Verpächter

Wer Schwierigkeiten mit einem Mieter hat, seine Eigentumswohnung erstmals vermieten möchte oder als Vermieter ganz allgemein Fragen zur Vermietung hat, kann sich an den ÖHGB Linz wenden. Kompetente Juristen stehen Interessierten nach vorheriger Terminvereinbarung für ein unverbindliches, kostenloses Erstberatungsgespräch gerne zur Verfügung.

Österreichischer Haus- und Grundbesitzerbund Linz

4020 Linz, Spittelwiese 13/1

- Erstellung von Mietverträgen und Vereinbarungen

- Beratung in Miet- und Wohnrechtsfragen

- Vertretung bei Gerichten und Behörden

- Betriebskostenabrechnungen

Telefon: 0732/774656

office@hausundgrundbesitzer.at

www.hausundgrundbesitzer.at


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