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Weitere Corona-Bestimmungen gekippt: Haimbuchner kritisiert Bund

Karin Seyringer, 29.10.2020 16:07

WIEN/OÖ. Der Verfassungsgerichtshof hat erneut Bestimmungen in der Coronavirus-Verordnung gekippt, darunter den Mindestabstand zwischen Tischen in der Gastronomie. Der VfGH habe die Coronalegistik der Bundesregierung durch Sonne und Mond geschossen“, reagiert LH-Stellverterter und stellvertretender Bundesparteichef der FPÖ, Manfred Haimbuchner.

 (Foto: stockcreations/Shutterstock.com)
(Foto: stockcreations/Shutterstock.com)

Maßnahmen, die bereits außer Kraft wurden, aber auch noch geltende Bestimmungen wurden aufgehoben. Beim Mindestabstand zwischen Tischen in der Gastro wurde die Bestimmung aufgehoben, weil die Maßnahme gegen das Covid-19-Maßnahmengesetz verstoße. Der Verordnungsgeber habe es unterlassen, festzuhalten, warum die Maßnahme für erforderlich gehalten worden sei.

Haimbuchner: „Nicht mehr tolerierbar“

„Dass Gesetze und Maßnahmen vor dem Verfassungsgericht auch einmal keinen Bestand haben, ist in einem demokratischen Rechtsstaat ein normaler Vorgang. Nicht normal ist es hingegen, wenn nahezu jede einzelne Maßnahme der Bundesregierung durch den VfGH beanstandet, bzw. aufgehoben oder im Nachhinein für gesetzeswidrig erklärt wird. Wenn dies dann auch noch Einschränkungen von grundlegenden Bürger- und Freiheitsrechten betrifft, ist das schlicht und ergreifend nicht mehr tolerierbar. Die Gesetzeskonformität von Maßnahmen zur Einschränkung von Grund- und Freiheitsrechten ist kein 'nettes Schmankerl', sondern eine absolute Grundvoraussetzung, um das Vertrauen der Bürger in den Staat und seine Institutionen zu erhalten“, so der oberösterreichische Landeshauptmann-Stellvertreter und stellvertretende Bundesparteichef der FPÖ Manfred Haimbuchner.

„Auch wenn Gesetze und Verordnungen nur kurze Zeit in Kraft sind, müssen diese selbstverständlich verfassungskonform sein. Nicht nur, weil sonst sehr viel wichtiges Vertrauen verspielt wird, sondern auch weil die Republik sonst unter Umständen gegenüber betroffenen Bürgern ersatzpflichtig wird. Eine Sorglosigkeit, wie sie der Bundeskanzler mit Blick auf die Corona-Gesetze an den Tag legt, halte ich für äußerst fahrlässig und ist eines Rechtsstaats unwürdig“, kritisiert Haimbuchner.


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