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Verordnungslücke beim Lockdown verunsichert heimische Friseure

Anna Stadler, 18.11.2020 17:35

OÖ. Verunsicherung gibt es bei den heimischen Friseuren. Diese Fordern: Der Lockdown muss auch für mobile körpernahe Dienstleistungen bei den Kunden zuhause gelten - ebenso wie die Entschädigung für den entgangenen Umsatz.

Symbolfoto (Foto: TKalinowski/Shutterstock.com)
Symbolfoto (Foto: TKalinowski/Shutterstock.com)

In den Medien wird transportiert, dass mobile Friseurdienstleistungen bei Kunden zuhause grundsätzlich zulässig sind. Grund hierfür ist eine noch nicht eindeutig geklärte Regelung für Privathaushalte. Diese Rechtsunsicherheit stößt bei den heimischen Friseuren auf Kopfschütteln und großes Unverständnis. „Gleiche Tätigkeiten müssen auch gleich behandelt werden. Es ist nicht einzusehen, dass körpernahe Dienstleistungen im stationären Betrieb, also in den Salons, verboten sind, aber deren Erbringung mobil möglich ist“, macht die Landesinnungsmeisterin der oö. Friseure, Erika Rainer, ihrem Unmut Luft. Auch aus gesundheitlichen Gründen ist es wohl ein Schildbürgerstreich ersten Ranges, wenn alle Kontakte möglichst eingeschränkt werden sollen, und dann mobile Dienstleister von Haus zu Haus ziehen – womöglich mit dem Coronavirus im Gepäck.

Entschädigung auch für mobile Friseure

„Wir fordern daher ein Verbot dieser Hausbesuche während des verordneten Lockdowns und eine Zuerkennung der 80-prozentigen Entschädigung auch für mobile Friseure. Das ist nicht nur im Interesse unserer stationären Friseurbetriebe, sondern auch im Interesse vieler mobil tätigen Friseure, die aus Verantwortung nicht in Privathaushalte fahren möchten, aber dann auch Abgeltung für verlorene Umsätze benötigen“, betont Rainer.

Volle Unterstützung findet sie in dieser Angelegenheit auch bei Spartenobmann Michael Pecherstorfer: „Unsere Betriebe brauchen dringend Rechtssicherheit und wir alle brauchen eine rasche Eindämmung der hohen Fallzahlen, um ehestmöglich wieder für unsere Kunden dasein zu können. Und das erreichen wir definitiv nicht mit Friseurdienstleistungen und Kosmetik im Umherziehen. Pecherstorfer und Rainer apellieren daher an den Gesundheitsminister, diese Lücke im Verordnungstext rasch zu schließen.


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