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Sonderregelung zu Besuchen in Altenheimen am 24. und 25. Dezember

Jürgen Affenzeller, 22.12.2020 17:31

OÖ. Im Zusammenhang mit den Weihnachtsfeiertagen hat der Bund eine Änderung der 3. Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung angekündigt. Auf Basis dieser Sonder-Regelung dürfen am 24. und 25. Dezember zusätzlich, im Rahmen von zwei Besuchen, jeweils höchstens zwei Personen aus einem gemeinsamen Haushalt pro Bewohner zu Besuch kommen.

Sozial-Landesrätin Birgit Gerstorfer (Foto: Land OÖ)
Sozial-Landesrätin Birgit Gerstorfer (Foto: Land OÖ)

In den vergangenen Wochen war in den Alten- und Pflegeheimen grundsätzlich ein Besuch pro Woche und Bewohner möglich. Insbesondere angesichts der Weihnachtsfeiertage hat Sozial-Landesrätin Birgit Gerstorfer diese Regelung als praxisfern kritisiert.

Änderung angekündigt

Nunmehr wurde seitens des Bundes eine Änderung der 3. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung angekündigt. Auf Basis dieser Sonder-Regelung dürfen am 24. und 25. Dezember zusätzlich, im Rahmen von zwei Besuchen, jeweils höchstens zwei Personen aus einem gemeinsamen Haushalt pro Bewohner zu Besuch kommen. Diese Sonderregelung tritt mit 26. Dezember außer Kraft.

Schutzvorgaben haben sich nicht geändert

Ab dann gilt wieder ein Besuch pro Bewohner und Woche. Nicht geändert haben sich die Schutzvorgaben. Weiterhin gilt, dass Besucher eine FFP2 - Maske tragen und das Ergebnis eines negativen Antigentests vorweisen müssen, welches nicht älter als 24 Stunden ist. Um den Besuchern eine kostenlose und möglichst einfache Testmöglichkeit zu sichern, hat das Sozialressort in Kooperation mit dem Roten Kreuz Teststraßen in jedem Bezirk eingerichtet.

Vermeiden, dass die Bewohner an den Feiertagen nach Hause geholt werden

„Besuche in den Alten- und Pflegeheimen sind gerade zu den Feiertagen sehr wichtig.  Das Land Oberösterreich bietet in Kooperation mit dem Roten Kreuz zusätzliche Testmöglichkeiten, die sich ausschließlich an Besucher der Altenheime richten. Damit soll vermieden werden, dass die Altenheimbewohner über die Feiertage nach Hause geholt werden, wo sie einem höheren Infektionsrisiko ausgesetzt sind. Dank dieser Testangebote können Besuche auch an den Feiertagen möglichst einfach stattfinden“, sagt Sozial-Landesrätin Birgit Gerstorfer.

Zusätzliche Kapazität von bis zu 1.500 Testungen pro Tag

Zur Organisation der Testungen ist eine Anmeldung im Altenheim mit nachfolgender Zuweisung zu einem Teststandort unbedingt erforderlich. Mit den Standorten wird eine zusätzliche Kapazität von bis zu 1.500 Testungen pro Tag erreicht. Das kostenlose Angebot ist von 22.12.2020 bis zumindest 25.12.2020, in einigen Bezirken auch bis zum 26.12.2020 vorhanden und ergänzt die privat zu organisierenden Testangebote der Apotheken und der niedergelassenen Ärzte.

 Der Ablauf

  1. Wie schon bisher müssen sich Besucher der Alten- und Pflegeheime beim Besuchsmanagement in den Häusern telefonisch anmelden und einen Termin im APH vereinbaren. Für dieses Besuchsmanagement stehen auf Initiative von Sozial-Landesrätin Gerstorfer zusätzliche Hilfskräfte in den Häusern zur Verfügung. Dennoch wird seitens der Altenheime höflich darum ersucht, sie für eine Anmeldung am Vormittag, zwischen 09.00 und 12.00 Uhr zu kontaktieren.
  2. Wenn Besucher keine Möglichkeit haben einen private Antigentestung zu organisieren, kann bei Anmeldung für einen Besuch über das Haus ein Testtermin bei den Drive Ins eingebucht werden, solange entsprechende Testressourcen verfügbar sind.
  3. Die Bestätigung des Testtermins erfolgt durch das Rote Kreuz per SMS. Auch für ein negatives Testergebnis erfolgt die Information ausschließlich per SMS, das inklusive eines individuellen Barcodes als Bestätigung in den Häusern vorgelegt werden kann.
  4. Bei einem positiven Testergebnis werden die Bezirksverwaltungsbehörden zur Einleitung der weiteren behördlichen Schritte informiert. In diesem Fall erhalten die getesteten Personen kein SMS und können nicht in die Häuser eingelassen werden.

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