Lustbarkeitsabgabe für Freizeiteinrichtungen bleibt vorerst
LINZ. Wie berichtet beantragte die Linzer Volkspartei im letzten Gemeinderat den Verzicht auf Lustbarkeitsabgabe im Corona-Jahr. Davon wären Freizeiteinrichtungen wie Kinos und Clubs betroffen. Der Antrag wurde jedoch von SPÖ und FPÖ abgelehnt.
Mindestens zehn Prozent Steuer kassiert die Stadt Linz bisher bei allem, was geeignet ist „zu unterhalten oder sonst wie zu erfreuen“. Darunter sind unter anderem Kinos, Bälle und andere Tanzveranstaltungen, Feste, Kartbahnen, Diavorträge und Modeschauen, sofern Eintritt zu zahlen ist. Etwas weniger besteuert werden Showveranstaltungen, Jahrmarktgeschäfte, Varieté- und Zauberveranstaltungen. Die Abgabe geht auf historische Bestimmungen des Bundes-Finanzausgleichsgesetzes zurück, von dem Kultur und Sport befreit sind.
Kritikpunkte an der Lustbarkeitsabgabe
Für Freizeitbetriebe in Linz sei die Lustbarkeitsabgabe mit viel Bürokratie, rechtlicher Unsicherheit und Unverständnis verbunden, kritisiert die ÖVP. Das führt sie unter anderem darauf zurück, dass die Gemeindeabgabe nicht überall in Österreich oder Oberösterreich in gleichem Umfang vorhanden ist. Wien und Wels haben die Vergnügungssteuer mit Ausnahme von Spielapparaten und Wettterminals bereits 2017 abgeschafft. Nachbargemeinden wie Traun oder Leonding, wo sich vor kurzem ein Jump Dome angesiedelt hat, haben diese Regelung auch nicht. Laut Landesgesetz über eine Gemeindeabgabe für Lustbarkeiten (2015) müssten in Linz theoretisch ebenfalls nur Abgaben für Spielapparate und Wettterminals verlangt werden. In der Praxis wurden hier 2019 rund 1,3 Millionen Euro Lustbarkeitsabgabe eingehoben, 58 Prozent davon entfielen auf Spielapparate und Wettterminals.
Geht es nach der ÖVP, soll die Lustbarkeitsabgabe im Corona-Jahr in Linz ausgesetzt werden. Wie berichtet verzichtet die Stadt bereits auf die Gastgartengebühr und Luftsteuer. „Der Frust bei den Freizeitbetrieben und Veranstaltern ist groß. Trotz der extrem schwierigen Situation erhalten sie von der Stadt keine Unterstützung in diesem Corona-Jahr. Es wird auch als ungerecht empfunden, dass Gastronomie und Geschäftslokale Erleichterungen bei der Standgebühr bekommen, die Freizeitbetriebe aber mit einer Extrasteuer weiterhin belastet werden“, sagt Kultur- und Tourismusstadträtin Doris Lang-Mayerhofer (ÖVP).
ÖVP setzt sich weiter für Verzicht der Lustbarkeitsabgabe ein
Obwohl SPÖ und FPÖ den Antrag der Linzer Volkspartei, auf Lustbarkeitsabgabe im Corona-Jahr zu verzichten, abgelehnt haben, setzt sich die Partei weiterhin für „die Abschaffung dieser Linzer Zusatzbesteuerung“ ein. Linz habe als Freizeitstandort hier einen Wettbewerbsnachteil. „Wir leben zunehmend in einer Freizeitgesellschaft. Wir brauchen vielfältige und neuartige Freizeitangebote und dürfen daher solche Freizeitbetriebe und Veranstalter nicht bestrafen, sondern sollten sie unterstützen. Linz soll als Freizeitstandort mit neuen Angeboten einen Aufschwung erleben. Gerade nach Corona wird der Urlaub daheim auch in Zukunft eine wichtige Rolle spielen. Diese Steuer passt nicht mehr in unsere Zeit“, meint Lang-Mayerhofer. Das sofortige Aussetzen der Extrasteuer auf Freizeitangebote sei nur der erste Schritt. Langfristig soll die Lustbarkeitsabgabe laut ÖVP dauerhaft abgeschafft werden.
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