Klaus Luger: „Gurgeltests nach Wiener Vorbild nicht weiter für Oberösterreich verzögern“
LINZ. „Da ab 19. Mai mit einem weitaus größeren Bedarf an täglichen Testmöglichkeiten zu rechnen sei, muss das Gesundheitsministerium endlich das bereits in Wien breitenwirksam angewandte Konzept „Alles gurgelt“ für Oberösterreich zulassen“, betont der Linzer Bürgermeister Klaus Luger am Freitag.
Angesichts der mit 19. Mai geplanten Öffnungsschritte von unter anderem Gastronomie, Kultur, Sport und Wirtschaftsleben, welche großteils mit zuvor abgelegten Tests verbunden sind, wirft der Linzer Bürgermeister Klaus Luger Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein Säumigkeit vor.
„Die Stadt Linz ist als zweitgrößter Wirtschaftsraum Österreichs und größter Ballungsraum Oberösterreichs maßgeblich daran interessiert, dass die Öffnungsschritte sowohl nachhaltig als auch verantwortungsvoll durchgeführt werden. Das Land Oberösterreich hat bereits einen Vorschlag an das Gesundheitsministerium gesendet, wie ‚Alles gurgelt‘ in unserem Bundesland umgesetzt werden kann. Bundesminister Mückstein ist bezüglich einer Entscheidung säumig. Ich fordere den Gesundheitsminister auf, endlich eine Genehmigung zu erteilen“, drängt Luger auf eine rasche Aufstockung der Testkapazitäten.
Zutrittstests für Gastro, Sport und Kultur
Ab 19. Mai öffnen bekanntlich mitunter Gastronomie, Kulturbetriebe und Sportangebote wieder für Gäste, die allerdings jeweils mit Zutrittstests verbunden sind.
Trotz der hervorragenden Zusammenarbeit mit dem Land Oberösterreich, den Einsatz- bzw. Rettungsorganisationen, die bereits ein breites Testangebot sowie den geregelten Ablauf der Impfkampagne gewährleisten, müsse ab der Öffnung zusätzlicher Bedarf abgedeckt werden, warnt Bürgermeister Luger: „Der zu erwartende Ansturm auf die Testangebote lässt sich nach Ansicht des Linzer Krisenstabs nicht allein durch den Einsatz von so genannten ‚Selbsttests unter Beobachtung‘ abdecken. Keinesfalls dürfe bei testwilligen Personen Frustration aufkommen, weil aufgrund fehlender Kapazitäten lang herbeigesehnte Angebote nicht genützt werden können.“
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