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Kritik an eigenem Gesetz für neue Linzer Digital-Uni

Anna Fessler, 08.01.2024 16:07

LINZ. Die neue Digital-Universität in Linz (IT:U) bekommt ihr eigenes Gesetz für den Regelbetrieb. Mit dem heutigem Datum, 8. Jänner 2024, läuft die Begutachtungsfrist für den Gesetzesentwurf ab. Die Österreichische Universitätenkonferenz (uniko) äußerte heute Kritik an der „Sonderkonstruktion“.

Der Zeitplan, die Standortfrage und der Bodenverbrauch, Personalfragen und nun das eigens für die Uni geschaffene Gesetz: erneut hagelt es Kritik für die Linzer Digital-Uni, die sich im November 2023 mit dem neuen Branding IT:U präsentiert hatte. (Foto: IT:U/Fotokerschi/Kerschbaummayr)

Die neue Digital Uni (gesetzlicher Name „Institute of Digital Sciences Austria, Rufname IT:U) wird als öffentliche Universität geführt, unterliegt jedoch nicht dem Universitätsgesetz. Stattdessen kündigte Bundesminister Martin Polaschek im November vergangenen Jahres an, dass für die IT:U ein eigenes Gesetz geschaffen werde, das sich auf 34 Paragraphen beschränkt und der Uni „größtmöglichen Gestaltungsspielraum“ einräumen soll.

Das Studienrecht ist privatwirtschaftlicher Natur und ähnelt dem an Fachhochschulen und Privathochhochschulen. Die Studierenden stehen in einem privatrechtlichen Verhältnis zur neuen Universität, gleiches gilt für die Personalstruktur. Die Begutachtungsfrist für den entsprechenden Gesetzesentwurf endet mit dem heutigen Datum.

uniko äußert verfassungsrechtliche Bedenken

Die uniko übt Kritik an der „Sonderkonstruktion“ des Wissenschaftsministeriums für die Digital-Uni. Diese entspräche weder einer Universität im internationalen Verständnis dieses Begriffs noch den Vorgaben der Bundesverfassung. Verfassungsrechtliche Bedenken gäbe es etwa bezüglich der Regelung der Studienbeiträge, ein zentraler Kritikpunkt ist auch die „konzentrierte Machtfülle“ an der Spitze, wie es die uniko formuliert.

Die Leitungsorgane bestehen aus der Präsidentin, einem Kuratorium als Aufsichtsorgan und der Universitätsversammlung. Das Kuratorium der neuen Uni soll auch von Bund und vom Land Oberösterreich beschickt werden.

„Konstrukt entspricht mehr einer chinesischen Vorstellung von Universität“

Die staatliche Finanzierung der IT:U sei nicht gerechtfertigt, so die uniko, zumal diese auf der geplanten gesetzlichen Grundlage dem öffentlichen Auftrag einer Universität nicht nachkommen könne. „Wer sich wie ein Privater geriert, sollte sich auch aus privaten Mitteln finanzieren.“, meint uniko-Präsident Oliver Vitouch. Am meisten frappiere ihn jedoch das fehlende internationale Vorbild: „An den besten Privatunis der Welt – Harvard, Stanford, MIT – ist die Wissenschaftsfreiheit verwirklicht, am öffentlichen IDSA wäre sie es nicht. Das Konstrukt entspricht mehr einer chinesischen als einer amerikanischen Vorstellung von Universität.“


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