Brandgefahr an Bord: Airlines verbieten Powerbanks nach Feuer in Flugzeug
WELT. Nach einem verheerenden Brand an Bord einer südkoreanischen Maschine verschärfen zahlreiche asiatische Airlines ihre Sicherheitsbestimmungen: Powerbanks dürfen weder genutzt noch geladen werden.

Ende Januar 2025 kam es am Gimhae Airport in Südkorea zu einem schweren Zwischenfall: Ein Airbus A321 der Billigfluggesellschaft Air Busan geriet in Brand, nachdem eine Powerbank Feuer gefangen hatte. Die Flammen breiteten sich schnell aus und beschädigten das Flugzeugdach erheblich. Glücklicherweise konnten alle 169 Passagiere und sieben Crew-Mitglieder rechtzeitig evakuiert werden.
Verschärfte Sicherheitsmaßnahmen in Asien
Als Reaktion auf diesen Vorfall haben mehrere asiatische Fluggesellschaften ihre Sicherheitsbestimmungen für die Mitnahme und Nutzung von Powerbanks an Bord verschärft:
- Südkoreanische Airlines: Das Transportministerium untersagt die Aufbewahrung von Powerbanks in den Gepäckfächern über den Sitzen. Passagiere müssen ihre Powerbanks im Netz vor ihrem Sitz verstauen und ausgeschaltet lassen.
- Singapore Airlines und Scoot: Ab dem 1. April 2025 ist die Nutzung und das Laden von Powerbanks während des Fluges verboten. Passagiere dürfen Powerbanks weiterhin im Handgepäck mitführen, jedoch nicht verwenden.
- Thai Airways, Eva Air und China Airlines: Diese Fluggesellschaften haben ähnliche Verbote eingeführt, die die Nutzung und das Laden von Powerbanks an Bord untersagen.
Aktuelle Regelungen bei europäischen Airlines
Europäische Fluggesellschaften wie Lufthansa, Condor und Eurowings halten sich an die internationalen Sicherheitsvorgaben und planen derzeit keine Verschärfung der Regeln. Powerbanks dürfen ausschließlich im Handgepäck mitgeführt werden.
Allgemeine Empfehlungen für Reisende
Unabhängig von den spezifischen Bestimmungen der Airlines gelten folgende allgemeine Empfehlungen für den sicheren Transport von Powerbanks im Flugzeug:
- Mitnahme im Handgepäck: Powerbanks dürfen ausschließlich im Handgepäck transportiert werden, da im Frachtraum ein erhöhtes Brandrisiko besteht.
- Kapazitätsgrenze: Die maximale Kapazität einer Powerbank sollte 100 Wattstunden (Wh) nicht überschreiten. Dies entspricht etwa 27.000 Milliamperestunden (mAh). Pro Passagier sind maximal zwei Powerbanks dieser Kapazität erlaubt.
- Kennzeichnung: Die Kapazität der Powerbank sollte deutlich sichtbar auf dem Gerät angegeben sein, um Verzögerungen bei der Sicherheitskontrolle zu vermeiden.
- Sichere Aufbewahrung: Powerbanks sollten gegen Kurzschlüsse geschützt und einzeln verpackt werden. Die Nutzung während des Fluges ist je nach Airline unterschiedlich geregelt; daher sollten Passagiere sich vorab über die spezifischen Bestimmungen ihrer Fluggesellschaft informieren.
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