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Die besten Tipps rund um Praktikum und Ferialjob

Tips Logo Online Redaktion, 28.06.2023 19:00

Ferialjobs und (Pflicht-)praktika sind für tausende Schüler der erste Berührungspunkt mit der Berufswelt. Vieles ist neu, auch das Arbeitsrecht. 

Für Praktika und Ferialjobs, zum Beispiel in der Gastro, gibt es genaue Regeln. Auf sein Recht bestehen kann aber nur, wer diese Regeln auch kennt. (Foto: Daniel Ernst/stock.adobe.com)

Die drei wichtigsten Tipps vor Antritt von Pflichtpraktikum, Praktikum und Ferialjob:

Arbeitsvertrag schriftlich abschließen und vor Unterschrift prüfen lassen

Genaue Tätigkeit, Beginn und Ende der Beschäftigung, Arbeitszeit, Entlohnung, eventuell Kost und Quartier sollte man in einem Arbeitsvertrag schriftlich vereinbaren sowie die Kollektivvertrags-Zugehörigkeit des Betriebes abklären. Wer ganz sicher gehen will kann den Arbeitsvertrag vor Unterschrift bei der Arbeiterkammer prüfen lassen.

Die meisten (Pflicht-)praktikanten befinden sich in einem befristeten Arbeitsverhältnis. Es gelten dieselben Spielregeln, wie für alle anderen Arbeitnehmer, das heißt Bezahlung nach Kollektivvertrag oder Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. In Ausnahmefällen kommt kein Kollektivvertrag zur Anwendung. Dann ist die Entlohnung gesondert zu vereinbaren. Dasselbe gilt für Ferialjober.

Überstunden

Jugendliche unter 16 Jahren dürfen keine Überstunden machen. Jugendliche ab 16 Jahren dürfen maximal eine halbe Überstunde pro Arbeitstag machen. Überstunden sind allerdings nur zur Durchführung folgender Vor- und Abschlussarbeiten zulässig und nur unter der Voraussetzung, dass zwingende betriebliche Gründe die Überstundenarbeit der Jugendlichen erfordern: Arbeiten zur Reinigung und Instandhaltung, soweit sich diese Arbeiten während des regelmäßigen Betriebes nicht ohne Unterbrechung oder erhebliche Störung ausführen lassen; Arbeiten, von denen die Wiederaufnahme oder Aufrechterhaltung des vollen Betriebes arbeitstechnisch abhängt; Arbeiten zur abschließenden Kundenbedienung einschließlich der damit zusammenhängenden notwendigen Aufräumarbeiten.

Jugendliche haben täglich Anspruch auf eine Ruhepause von mindestens einer halben Stunde, wenn die Gesamtdauer der täglichen Arbeitszeit mehr als 4,5 Stunden beträgt. Arbeitszeiten unbedingt mitschreiben und gut dokumentieren (Wann habe ich angefangen? Wann habe ich aufgehört? Von wann bis wann habe ich Pause gemacht?).

Kein Pflichtpraktikum gefunden

Die Suche dokumentieren (z.B. Suche in Jobbörsen, abgeschickte Bewerbungsschreiben, Vorstellungsgespräche etc.)! Wer jetzt noch keine Stelle hat, sollte möglichst rasch mit den zuständigen Lehrer sprechen. Wenn der – vor allem mithilfe einer Dokumentation – feststellt, dass der Schüler wirklich intensiv gesucht hat und du trotzdem nichts finden konnte, kann die Verpflichtung im Einzelfall entfallen.


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