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Fernwärme: Preissteigerung von acht Prozent ausverhandelt

Tips Logo Karin Seyringer, 04.07.2023 10:48

OÖ. Die Kosten für Fernwärme für die kommende Heizsaison wurden festgelegt. Zuständig dafür ist die Preiskommission des Landes OÖ. Nach Vorschlägen und Beratungen mit den drei großen Fernwärmebetreibern wurde eine Erhöhung von acht Prozent beschlossen.

Landesrat Stefan Kaineder (Foto: Land OÖ/Werner Dedl)
Landesrat Stefan Kaineder (Foto: Land OÖ/Werner Dedl)

Fernwärmeversorger unterliegen grundsätzlich dem Preisgesetz 1992. Aufgrund eines Bescheides von 1985 wurde die Regelungskompetenz für die drei größten Fernwärmeversorger in OÖ - Energie AG, Linz AG und Energie Wels (eww) - an das Land OÖ übertragen. Eine Preisbestimmung kann für Fernwärmeanbieter erfolgen.

Seit 2015 wird ein indexbasiertes Kalkulationsmodell erstellt. Dieses Preismodell sei in Krisenzeiten aber nicht brauchbar, durch das Modell errechnete Preissteigerungen hätten zwischen 60 bis über 100 Prozent ergeben. Der zuständige Landesrat Stefan Kaineder (Grüne) hat daher wie berichtet das Preismodell ausgesetzt. „In Zeiten hoher Inflation und enormer Preissteigerungen bei Grundbedürfnissen wie Lebensmitteln und Wohnen ist der Zeitpunkt gekommen, in dem die Politik eingreifen muss, damit Kostensteigerungen nicht mehr weiter die Inflation anheizen. Das haben wir in Oberösterreich jetzt erstmalig und sehr erfolgreich umgesetzt“, so Kaineder.

Anträge in Höhe von je acht Prozent 

Energie AG, Linz AG und Energie Wels hätten jeweils Höchstpreisanträge in der Höhe von acht Prozent gestellt. „Die beantragten Preisanpassungen liegen allesamt sowohl unter der aktuellen Inflationsrate vom Mai mit neun Prozent und ebenso weit unter der Teuerung bei Lebensmitteln mit 12,3 Prozent sowie klar unter der Preissteigerung von 'Wohnung, Wasser, Energie' mit 15,1 Prozent“, so Kaineder.

Nach internen Berechnungen spare sich ein Durchschnittshaushalt durch die Aussetzung des Preismodells bis zu 1.000 Euro im Jahr, abhängig von Haushaltsgröße, Versorgungsunternehmen, Energieverbrauch, etc. Am Beispiel einer 70 Quadratmeter Wohnung mit einer Energiekennzahl von 150 kWh/m2 und einer Anschlussleistung von 6 kW und einem „Mixtarif“ betrage die Teuerung pro Jahr bei einer achtprozentigen Steigerung rund 90 Euro.

„Bedanke mich für das Einlenken“

„Oberösterreich hat als einziges Bundesland damit erstmals die Reißleine gezogen und zum Schutz der Fernwärme-Kunden sowie als wichtigen Beitrag zur Inflationsbekämpfung den Hebel des Preisgesetzes eingesetzt. Ich bedanke mich für das Einlenken bei den Energiekonzernen in dieser schwierigen Phase. In den vielen Gesprächen konnte erfolgreich Überzeugungsarbeit geleistet werden, dass die Konzerne in dieser schwierigen Preissituation einen beträchtlichen Teil der Mehrbelastung für ihre Kunden schultern müssen“, so Kaineder nach den Beratungen mit der Preiskommission, die sich aus Vertretern der Interessenvertretungen und dem Energiebeauftragten des Landes OÖ zusammensetzt.

Die Behörde wird nun die Genehmigungsbescheide zur Festlegung der amtlichen Höchstpreise für Fernwärme ausfertigen. Frist zur Ausstellung der Bescheide ist der 1. August 2023.

 


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