Weitere Angebote

Sociale Medien

Kontakt

Einigung auf neues Gesetz: Strengere Regeln für Haltung bestimmter Hunderassen

Tips Logo Anna Fessler, 10.01.2024 14:10

OÖ. Der Unterausschuss Hundehaltung gibt grünes Licht für das neue Hundehaltegesetz, noch vor dem Sommer soll die Novelle im oberösterreichischen Landtag beschlossen werden. Damit sollen sechs Hunderassen als gefährlich eingestuft werden, zudem erhalten Gemeinden mehr Handhabe.

Neues Hundehaltegesetz: Für sechs Hunderassen soll künftig eine generelle Leinen- und Maulkorbpflicht gelten. (Foto: Chitorok/stock.adobe.com)

Die Landtagsparteien konnten sich am Mittwoch, 10. Jänner, inhaltlich auf den von Landesrat Michael Lindner (SPÖ) vorgelegten Entwurf für ein neues Hundehaltegesetz einigen. Nun wird bis zum Frühjahr ein Fachentwurf erarbeitet, der in weiterer Folge dem Landtag zur Beschlussfassung vorgelegt wird.

Mehr Anforderungen an Halter großer Hunde

Mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes gelten mehr Ausbildungs- und Haltungserfordernisse für Hundehalter. So müssen Halter von großen Hunden künftig zusätzlich zum allgemeinen Sachkundenachweis einen Praxistest absolvieren. Dabei wird das Verhalten von Hund und Halter in Alltagssituationen überprüft. Als große Hunde gelten ausgewachsene Tiere mit einer Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder einem Gewicht von mindestens 20 kg. Zudem soll es künftig nicht mehr erlaubt sein, mit mehr als zwei großen Hunden gleichzeitig spazieren zu gehen.

Zusätzliche Regeln für sechs Hunderassen

Neu eingeführt werden auch spezielle Anforderungen an die Halter bestimmter Hunderassen (Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pit-Bull und Tosa Inu). Ab dem 13. Lebensmonat des Tieres gilt eine generelle Leinen- und Maulkorbpflicht im öffentlichen Raum. Halter können eine Aufhebung der Maulkorbpflicht beantragen (auf Basis einer positiven verhaltensmedizinischen Evaluierung des Hundes und einer Zusatzausbildung.

Besserer Austausch zwischen Gemeinden, mehr Handhabe

Gemeinden sollen mehr Möglichkeiten erhalten, Hunde als „auffällig“ einzustufen. Zudem sollen Auffälligkeiten künftig im Oö. Hunderegister vermerkt werden. Bürgermeister haben dann Zugang zu den Daten aller Gemeinden und können feststellen, ob ein auffälliger Hund in ihre Gemeinde zieht.

Mehr lesen: Der Gesetzesentwurf im Detail und die Reaktionen der Landtagsparteien


Kommentare sind nur für eingeloggte User verfügbar.

Jetzt anmelden

Antworten
Jasmin H.
Jasmin H.
12.01.2024 14:24

Gesetze über Gesetze

Alles schön und gut, diese Gesetze kommen wahrscheinlich wieder von NICHT Hundebesitzer die keine Ahnung haben vom Leben in der Realität als Normalbürger. Leine Maulkorb alles gut, keine Frage aber Hunde abnehmen wegen vielleicht nicht bestandene Prüfungen oder weil einer anders ist vom Wesen als manche Vorstellungen. Toll!! Ich habe auch 2, einer ist so ruhig die andere hyperaktiv und mag keine kleinen Hunde, Katzen. Beispiel. Trotzdem hat sie es verdient eine Familie zu haben. Am besten wärs wirklich ihr würdet euch um wichtigeres kümmern. Ganz ehrlich soll ich euch was sagen, arbeit Vollzeit war Alleinverdiener. 3 Pesonen 2 Hunde. Kämpfe ums Überleben kann vieles nicht mehr bezahlen und warum weil wir keinerlei Hilfe bekommen haben von irgendeinem. Mitte Monat kein Geld und das essen wird immer weniger!! Aber meine Hunde haben Futter Wasser und uns!!! Ihr nehmt den Hunden die Familien!! Sollen die dann vielleicht alle in ein erbautes Tierheim für "Kampfhunde" weil einige nicht den Vorstellungen entsprechen. Oder vielleicht eingeschläfert werden. Zum zu trauen ist euch alles. Entschuldigung. Sie wollen nur akzeptiert werden, ihr zerstört Herzen mit sowas ob groß oder klein. Grauenhaft. Hund wird eingeschläfert wenn was ist, und die Mörder und Kinderschänder dürfen Überleben und werden noch verwöhnt mit regelmäßigen Essen ohne Miete Strom oder dergleichen zu bezahlen. Merkt ihr was? Grausam. Würd mir mal über sowas Gedanken machen.