FPÖ fordert Staatsbürgerschaft auf Probe für Asylberechtigte
LINZ. Landeshauptmann-Stellvertreter Manfred Haimbuchner (FP) präsentierte am Mittwoch „neuen Maßstäbe für die Verleihung der Staatsbürgerschaft“. Konkret will Haimbuchner verschärfte Regeln, etwa dass die österreichische Staatsbürgerschaft an Drittstaatsangehörige frühestens nach zehn Jahren und einem Sprachkurs auf B2-Niveau verliehen wird.
Die österreichische Staatsbürgerschaft sei eine der wertvollsten der Welt, nimmt Haimbuchner auf den aktuellen „Henley-Passport-Index“ Bezug. In dem Ranking liegt Österreich gemeinsam mit Dänemark, Irland und den Niederlanden auf dem dritten Platz, gemessen wird der Wert des Passes an der Anzahl der Länder, man damit ohne Visa bereisen kann.
Oberösterreich: Mehr Einbürgerungen und Anträge
In Oberösterreich wurden vergangenes Jahr 1.808 Personen eingebürgert – ein Höchstwert im Zehnjahresvergleich. Auch bei den Neuanträgen steigen die Zahlen, 1603 waren es 2023. Aus der bisherigen Praxis lässt sich laut Haimbuchner erkennen, dass ein Großteil der Staatsbürgerschaften bereits nach sechs Jahren vergeben werde, er fordert eine Neuregelung.
Haimbuchner fordert Wartefrist und zusätzliche Auflagen für Asylberechtigte
Konkret soll nach den vorgestellten Plänen die österreichische Staatsbürgerschaft nur mehr an EWR-Bürger nach sechs Jahren verliehen werden können, „aufgrund der kulturellen Gemeinsamkeiten“. Für Drittstaatsangehörige soll die Erlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft frühestens nach zehnjährigem dauerhaften Aufenthalt in Österreich möglich sein. Zudem müsse B2-Sprachniveau vorgewiesen werden, bei B1-Niveau soll die Frist von zehn auf fünfzehn Jahre verlängert werden. Für Asylberechtigte und Schutzberechtigte soll eine zehnjährige Wartefrist ohne Ausnahmen gelten, danach folgt eine zehnjährige „Staatsbürgerschaft auf Probe“.
Staatsbürgerschaft auf Probe
Letztere Forderung begründet Haimbuchner damit, dass es Österreichischen Behörden untersagt ist, Daten aus dem Heimatland Asylberechtigter anzufordern. Das habe zwar seine Berechtigung, da in der Heimat verfolgte Personen ansonsten gefährdet werden könnten – die heimischen Behörden wüssten jedoch somit nicht, ob Betroffene im Heimatland straffällig wurden oder durch Extremismus oder Antisemitismus auffielen.
Grundwertekurs als Vorraussetzung
Bei einem Entzug der Staatsbürgerschaft in der geforderten Probezeit sollen Asylberechtigte die Staatsbürgerschaft des Herkunftslandes behalten. Auch der Verlust der Staatsbürgerschaft soll klar geregelt werden, wenn es nach Haimbuchner geht: bei Falschangaben und Behördentäuschung, wenn die ursprüngliche Staatsbürgerschaft für Vorteile genutzt wird oder bei Heimreise in den „Verfolgerstaat“ bei unveränderter politischer Lage. Auch soll künftig die Absolvierung eines Grundwertkurses Voraussetzung für die Erlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft sein.
Kommentare sind nur für eingeloggte User verfügbar.
Jetzt anmelden