Keine böse Überraschung an der Kassa: Wie in Oberösterreich für transparente Preise gesorgt wird
OÖ. Im Regal ist das Produkt mit 20 Euro ausgezeichnet, an der Kassa soll es dann plötzlich 30 Euro kosten – was bei Preisauszeichnungen erlaubt ist und was nicht, und wohin sich Konsumenten wenden können, hat Tips zusammengefasst.

In Österreich gibt es ein Preisauszeichnungsgesetz, das regelt, wie die Information über Preise aussehen muss und für welche Waren und Dienstleistungen das verpflichtend ist. Grundsätzlich gilt: Produktpreise müssen leicht lesbar und zuordenbar sein. Bei Dienstleistungen sind Verzeichnisse, etwa Preislisten beim Friseur verpflichtend.
Wer schon einmal in die USA gereist ist und dort eingekauft hat, hat sich vielleicht an der Kassa geärgert: Zum angeschriebenen Preis kommt noch eine „Sales Tax“ hinzu, wie hoch diese ist, erfährt man erst beim Bezahlen. In Österreich ist der Verkaufspreis ein Bruttopreis, er enthält bereits die Umsatzsteuer und sämtliche sonstigen Abgaben und Zuschläge.
Preisaufsicht kontrolliert und nimmt Beschwerden entgegen
Hin und wieder kann es vorkommen, dass Preise falsch ausgezeichnet werden – etwa wenn noch ein Aktionspreis angeschrieben ist, die Aktion aber bereits abgelaufen ist. Manche Kunden glauben, dass die Ware dann zum angegebenen Preis verkauft werden muss, dass ist allerdings ein Irrtum, wie Sandra Bleier von der Preisauszeichnung des Landes OÖ weiß: „Zivilrechtlich ist es so, dass der Vertrag erst bei der Kasse zustande kommt. Aber es liegt in so einem Fall immer ein Verstoß gegen das Preisauszeichnungsgesetz vor und das soll uns natürlich gemeldet werden, möglichst zeitnah, damit wir dem nachgehen können.“ Zuständig ist die Abteilung für Wirtschaft und Forschung des Landes.
167 Verstöße im Jahr 2024
Denn in Oberösterreich gibt es eine Preisaufsicht, zwei Kontrolleure sind im Auftrag des Landes OÖ im Bundesland unterwegs und überprüfen, ob Preise korrekt ausgewiesen werden. In Linz sind Kontrolleure im Auftrag des Magistrats im Einsatz. Im Jahr 2024 führte die OÖ. Preisauszeichnungsbehörde 2.358 Kontrollen durch, dabei wurden 167 Verstöße festgestellt, eine Quote von 7 Prozent. Die Preisauszeichnung nimmt auch Beschwerden von Konsumenten entgegen, etwa 100 gehen beim Land OÖ pro Jahr ein.
Beschwerden gab es zum Beispiel wegen Bieraktionen, die nicht weitergegeben werden, Preisen in Prospekten, die nicht mit den Vor-Ort-Preisen übereinstimmten, der falschen Auszeichnung von Produkten und sogar aus der Justizanstalt.
„Wichtige Grundlage für die Kaufentscheidung“
Stefan Kaineder (Grüne) ist als Landesrat für Konsumentenschutz zuständig: „Konsumentinnen und Konsumenten müssen alle Informationen haben, um eine Marktentscheidung treffen zu können. Wir sehen jetzt gerade am sehr prominenten Beispiel eines großen Autoherstellers, was es heißt, wenn Konsumenten mit gewissen Entscheidungen eines Konzerns nicht zufrieden sind. Es ist auch gut so, dass wir als Konsumenten uns nicht nur frei entscheiden können, sondern auch bewusste Kaufentscheidungen treffen können. Und dafür braucht als Grundlage umfassende Informationen über das Produkt. Dazu gehören Inhaltsstoffe, Herstellungsmethoden, auch soziale und ökologische Parameter. Aber für viele Leute ist eine der wichtigsten Grundlagen für ihre Kaufentscheidung die Frage des Preises.“
Preisradar OÖ beobachtet Preisentwicklung der Produkte in den jeweiligen Supermärkten
Derzeit beschäftigt viele Menschen vor allem der stetige Anstieg der (Lebensmittel-)Preise, das Land Oberösterreich hat dazu einen Preisradar gestartet und erhebt zwei Mal monatlich in neun Supermarktketten die Preise für zehn verschiedene Produkte. Beim OÖ. Preisradar geht es allerdings nicht um den Vergleich von identen Produkten zwischen den Supermarktketten. Dies ist aufgrund unterschiedlicher Marken und Qualitäten im Warensortiment kaum möglich. Ziel ist es, die Preisentwicklung des jeweiligen Produktes im jeweiligen Supermarkt durch die Erhebung transparent darzustellen.
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