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Pergs Gemeinden stehen mit 120 Millionen Euro in der Kreide

Leserartikel Carina Panholzer, 08.01.2018 13:20

BEZIRK PERG. Woher kommen die Einnahmen einer Gemeinde? Wofür werden die Steuergelder verwendet? Wie hat sich der Finanzhaushalt in den letzten Jahren entwickelt? Einen detaillierten Einblick in diese Zahlen erhält man im neuen Finanzportal www.gemeindefinanzen.at, auf dem die Gemeindehaushalte transparent dargestellt werden. Tips warf einen genaueren Blick auf die Finanzen der Gemeinden im Bezirk Perg.

Schere von Langenstein bis Mitterkirchen: Die Pro-Kopf-Verschuldung im Bezirk reicht von 499 Euro bis 4541 Euro. (Foto: MRAORAOR/Shutterstock.com)

Das Internetportal www.gemeindefinanzen.at ermöglicht Einblicke in die Finanzdaten jeder Gemeinde in Österreich. Das Online-Tool richtet sich sowohl an die Gemeinden selbst als auch an interessierte Bürger. Die Daten stammen von Statistik Austria und beinhalten die Haushaltsdaten aus den Rechnungsabschlüssen der Gemeinden. Die Daten können in absoluten Zahlen oder pro Kopf abgerufen werden. Auch Vergleiche zwischen Gemeinden, Bezirken oder Bundesländern sind möglich. „Die Haushalte aller Gemeinden sind damit bis in viele Details einsehbar und vergleichbar“, sagt Gemeindebund-Präsident Alfred Riedl. „Die Menschen haben ein Recht darauf zu wissen, wofür ihre Gemeinde das ihr anvertraute Steuergeld ausgibt.“

So verschuldet sind die Gemeinden im Bezirk

Die 26 Gemeinden des Bezirks Perg hatten im Jahr 2016 einen Gesamtschuldenstand von rund 120 Millionen Euro. Im Jahr davor waren es noch 130 Millionen Euro. Die fünf Gemeinden mit den größten Pro-Kopf-Schulden waren 2016 Mitterkirchen, Rechberg, Baumgartenberg, Pabneukirchen und Klam. Die Liste mit der niedrigsten Pro-Kopf-Verschuldung führt Langenstein vor Naarn und Mauthausen an (siehe Gesamtauflistung der Schuldenstände unten zum Download).

Gemeindefinanzierung Neu ab 1.1.2018

Auf die Gemeinden des Bezirkes warten finanziell gesehen viele Herausforderungen im neuen Jahr, nicht zuletzt auch durch das neue Modell der Gemeindefinanzierung, das per 1. Jänner 2018 neu aufgestellt wurde. Durch die Neuregelung der Vergabe von Bedarfszuweisungsmitteln sollte sich den Gemeinden eine neue Autonomie, verbunden mit neuen Entscheidungsfreiheiten öffnen. Die Gemeindefinanzierung Neu steigert den Gestaltungsspielraum der Gemeinden und überträgt diesen dadurch mehr direkte Verantwortung in der Projektfinanzierung. Durch ein standardisiertes System wird ein Maximum an Planungssicherheit, ab dem Gemeinderatsbeschluss, gewährleistet. Gemeinden, die den Ausgleich nicht schaffen oder nicht genügend Mittel für die Projektfinanzierung ansparen können, werden bei Einhaltung streng definierter Kriterien aus einem Härteausgleichsfonds bedient.

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